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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Städtetags und wird vom Präsidenten des Städtetags alle zwei Jahre durch schriftliche Einladung an alle Mitgliedstädte einberufen. Über die Beschlüsse der Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.

Zusammensetzung

Die Hauptversammlung besteht aus den Oberbürgermeister/-innen/ und Bürgermeister/-innen der Mitgliedstädte oder deren Stellvertreter/-innen sowie aus weiteren Mitgliedern aus den Gemeinderäten der Mitgliedstädte.

Zuständigkeiten

  • Beschlussfassungen über die Satzung des Städtetags
  • die Entlastung des Vorstands und des Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds
  • die Beschlussfassung über Anträge aus der Mitte der Hauptversammlung
  • die Beschlussfassung über Vorschläge des Vorstands
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Städtetags