Weitere Fragen zur Kostenerstattung sind geklärt
Weitere Fragen zur Kostenerstattung sind geklärt
Das Integrationsministerium äußert sich zu verschiedenen Fragestellungen.
Rundschreiben
Frau Ministerin Öney stellt auf Nachfrage des Landkreistages folgendes klar:
- (PDF-Datei: 468 kB)
Frau Ministerin Öney stellt auf Nachfrage des Landkreistages folgendes klar:
- Die kalkulatorischen Zinsen werden nicht erstattet.
- Bei den Kosten für Ertüchtigungsmaßnahmen sind die investiven entsprechend den Regeln des NHKR anzusetzen, die nichtinvestiven in dem Jahr, in dem sie anfallen.
- Bei den VerwaltungskErhebungsphase zur Ermittlung der Kosten für das Jahr 2015 kann beginnen
Nach der politischen Einigung auf die nachlaufende Spitzabrechnung der Kosten zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen wurde mit Rundschreiben R 27060/2016 vom 23.03.2016 der aktualisierte Erhebungsbogen für das Jahr 2015 versandt. Für die betroffenen Stadtkreise findet am 25.04.2016 im Landratsamt dazu eine Informationsveranstaltung statt.