VwV-Integration: Integrationsbeauftragte können ein weiteres Jahr gefördert werden
VwV-Integration: Integrationsbeauftragte können ein weiteres Jahr gefördert werden
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Die VwV-Integration wurde ergänzt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration zur Änderung der VwV-Integration ist am 6. September 2016 in Kraft getreten (s. Rundschreiben). Danach können Maßnahmen nach Abschnitt A Nr. 2.2.1 (Integrationsbeauftragte), die in den Förderrunden 2013 oder 2014 gefördert wurden und deren Bewilligungszeitraum zum Antragszeitpunkt noch nicht beendet ist, im Anschluss an den Ablauf der vorgesehenen dreijährigen Förderdauer auf Antrag ein weiteres Jahr gefördert werden.
Die Möglichkeit zur Verlängerung beschränkt sich auf die aktuelle Förderrunde 2017 und bezieht sich ausschließlich auf den Abschnitt A Nr. 2.2.1. Die für diesen Fördertatbestand vorgesehene degressive Förderung (Abschnitt A Nr. 4.2.1 der VwV-Integration) wird dabei beibehalten: Der mögliche Zuschuss beträgt 25.000 Euro, bei einem geringeren Stellenumfang als 100 % entspricht die Höhe des Zuschusses prozentual dem bisher geförderten Stellenumfang.
Zur Verlängerung der Förderung ist nach Abschnitt D Nr. 5.1 der VwV-Integration ein Antrag mit dem dafür auf der Internetseite der L-Bank veröffentlichten Antragsformular (https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/allefoerderangebote/fh-finanzhilfen/integration-und-gesellschaftliche-teilhabe-vwvintegration.xml?ceid=119484) in schriftlicher Form bei der L-Bank bis zum 30. September 2016 einzureichen.