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R 23144/2013 Az.: 065.05; 064.0 / EILT SEHR - Zensus 2011, Textgrundlage des Städtetags Baden-Württemberg für die Begründung von Widersprüchen gegen Einwohnerzahlfeststellungsbescheide in unterschiedlichen Datenformaten zur Verwendung (30.09.2013)

 
   
Städtetag Baden-Württemberg ° Postfach 10 43 61 ° 70038 Stuttgart

  Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Damen und Herren
Oberbürgermeistern und
Bürgermeistern der Mitgliedstädte
 
   
 
 
  
 
 
 
 
30.09.2013 - Az: 065.05 - R 23144/2013 - Br - Bearbeiter: Norbert Brugger
Telefon: 0711 22921-13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 

EILT SEHR - Zensus 2011
Begründung des Widerspruchs gegen die Einwohnerzahlfeststellung
 
Mehrere Rundschreiben, zuletzt R 23025/2013 vom 27.08.2013

 
 
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
365 Städte und Gemeinden, also rund ein Drittel der Kommunen in Baden-Würt­temberg, haben Widerspruch gegen die Feststellung ihrer Einwohnerzahl durch das Statistische Landesamt infolge des Zensus 2011 erhoben. Im Verbandsbereich des Städtetags liegt die Widerspruchsquote sogar bei 71 Prozent (130 von 183 Städten und Gemeinden).
 
Aufgrund einer Vereinbarung des Städtetags mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie dem Statistischen Landesamt kann die Begründung zu fristgerecht erhobenen Widersprüchen bis Ende Oktober 2013 nachgereicht werden. Angesichts der statistischen und rechtlichen Komplexität der Materie haben uns viele Städte und Gemeinden um Unterstützung bei der Formulierung ihrer Widerspruchsbegründung gebeten.
 
Mit unserem Rundschreiben R 22725/2013 vom 11.07.2013 haben wir Ihnen eine Textgrundlage des Städtetags für Widerspruchsbegründungen angekündigt. Sie liegt als Anlage 1 bei.
 
Die Textgrundlage ist in drei Abschnitte gegliedert. Bitte beachten Sie bei ihrer Verwendung folgende Hinweise.
 
•  In Abschnitt 1 werden die dem Widerspruch zugrunde liegenden Rechtsverletzungen benannt. Ferner wird ein Auskunftsersuchen an das Statistische Landesamt gerichtet, da die Einwohnerzahlenermittlung intransparent und daher nicht nachvollziehbar ist.

•  Abschnitt 2 enthält eine Zusammenfassung der Widerspruchsbegründung. In ihm werden die Zusammenhänge und Interdependenzen komprimiert dargestellt. Er soll dadurch einen guten Zugang zu der sehr speziellen und komplexen Zensusmaterie eröffnen. Adressaten dieses Abschnitts sind vor allem die Mitglieder der Gemeinderäte und andere Personen, die sich ohne Zensusvorkenntnisse mit dieser Thematik zu befassen haben.

•  Abschnitt 3 stellt die in Abschnitt 2 summarisch dargestellten Widerspruchs­­gründe im Detail dar.

•   Die Textgrundlage ist so gefasst, dass sie entweder insgesamt oder nur in Gestalt bestimmter Abschnitte bzw. Unterabschnitte als Grundlage für die Widerspruchsbegründung Ihrer Stadt verwendet werden kann.

In jedem Falle ist es erforderlich, dass Sie die durch „xxx“ gekennzeichneten Textlücken in den von Ihnen verwendeten Textmodulen schließen.

Bei den durch „Stadt xxx“ gekennzeichneten Lücken ist der Name Ihrer Stadt einzufügen. Bei anderen Textlücken sind individuelle Werte Ihrer Stadt einzufügen. Abschnitt A der als Anlage 2 beigefügten Ausfüllhilfe soll Ihnen die Ermittlung dieser Werte erleichtern. Abschnitt B dieser Ausfüllhilfe enthält eine Auswahl weiterer Argumente und Aspekte, um die Sie – je nach Betroffenheit Ihrer Stadt – Ihren Widerspruch ergänzen können.

Um Ihnen die Berechnung individueller Werte Ihrer Stadt zu erleichtern, liegt als Anlage 3 ferner eine Berechnungshilfe als Excel-Datei bei.

Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern bitten wir zu beachten, dass jene Passagen der Textgrundlage, die sich mit der Stichprobe des Zensus befassen, für sie nicht einschlägig sind.
 
Die Textgrundlage samt Ausfüllhilfe kann nicht den Anspruch erheben, alle widerspruchsrelevanten Gesichtspunkte für Ihre Stadt zu beinhalten. Sie ist allerdings nach bestem Wissen und Gewissen unter Leitung unseres Dezernenten Norbert Brugger von einer Gruppe hochqualifizierter Rechts- und Statistikexperten gefertigt worden. Wir stellen die Textgrundlage über den Verbandsbereich hinaus dem Gemeindetag Baden-Württemberg und den Städtetagen der anderen Bundesländer sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Folgenden Mitgliedern der Expertengruppe danken wir sehr herzlich für Ihr hervorragendes Engagement im Interesse aller Kommunen, die gegen ihr Zensusergebnis vorgehen.
 
 
 

Expertengruppe „Zensuswiderspruch“ des Städtetags BW
 

Vorname
Name
Stadt/Institution
 
Bernd
Berggötz
Heilbronn
 
Norbert
Brugger
Städtetag BW
 
Dr. Thomas
Drosdowski
Mannheim
 
Uwe
Erhardt
Emmendingen
 
Stefan
Hegemann
Heilbronn
 
Dr. Stefanie
Hinz
Städtetag BW
 
Lucas
Jacobi
Landeshauptstadt Stuttgart
 
Andreas
Kern
Freiburg im Breisgau
 
Matthias
Krebs
Mannheim
 
Saskia
Möding
Städtetag BW
 
Carola
Pfuderer
Städtetag BW
 
Dr. Kristine
Pohlmann
Heilbronn
 
Wolf
Schäfer
Nürnberg
 
Thomas
Schwarz
Landeshauptstadt Stuttgart
 
Richard
Stelzer
Bayerischer Städtetag
 
Uta
Thien-Seitz
Landeshauptstadt München
 
Bruno
Vogt
Esslingen am Neckar
 
 
Mannheim und Heilbronn haben die Expertengruppe durch ihren Zensuswiderspruch bzw. Zensuswiderspruchsentwurf außerordentlich bereichert, die Landeshauptstadt Stuttgart durch ihre statistische Expertise samt Fertigung der „Anforderungen an ein erweitertes Datenblatt“. Von Freiburg im Breisgau und Emmendingen stammen die guten Ideen und die Entwürfe für die Ausfüllhilfe und Berechnungshilfe als nützliche Beiwerke zur Textgrundlage. Dafür gilt diesen Städten und ihren Vertretern unser ganz besonderer Dank.
 
Trotz qualifizierter Widerspruchsbegründung kann nicht erwartet werden, dass das Statistische Landesamt den darin enthaltenenen Argumenten (vollständig) folgt. Im Kern der Zensuskritik steht eine Bundesgesetzgebung, die Transparenz hinsichtlich der Einwohnerzahlenermittlung verhindert und ein Stichprobenverfahren in den Mittelpunkt des Zensus rückt, dessen Wirkungen und Qualität zumindest derzeit nicht verlässlich einzuschätzen sind und welches Fehlertoleranzen in Kauf nimmt, die bei manchen Kommunen inakzeptabel sind. Über Zensuseinwände der Kommunen dürften daher letztlich Gerichte zu entscheiden haben.
 
Vor diesem Hintergrund streben wir mit Ministerium und Statistischem Landesamt eine Verständigung über das weitere Verfahren der rechtlichen Überprüfung der Zensusergebnisse an, insbesondere hinsichtlich etwaiger Musterklagen. Wir haben beide zu einer ersten Besprechung hierüber am 22.10.2013 eingeladen, an der auch der Gemeindetag Baden-Würt­temberg teilnimmt. Über Ergebnisse werden wir umgehend berichten. Vorab wird unser Vorstand am 14.10.2013 über die Zielrichtung des Städtetags in diesen Verhandlungen beraten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Prof. Stefan Gläser
Oberbürgermeister a. D. Anlage

 

 

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