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Pressemitteilung P 99/2007 / AZ: 210.0 / Reform der Hauptschulen (19.02.2007)


19.02.2007 – Az: 210.0 – P 99/2007 – St/H –

 
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
19. Februar 2007
 
 
 
Städtetag Baden-Württemberg und Bayerischer Städtetag:
Reform der Hauptschulen duldet keinen Aufschub
Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger:
Landesregierung von Baden-Württemberg und
Bayerische Staatsregierung müssen rasch die kon-
zeptionellen Weichen stellen
 
 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg und der Baye­rische Städtetag fordern eine rasche Reform der Hauptschu­le in Baden-Württemberg und Bayern.
 
Der Präsident des Städtetages Baden-Württemberg, Ober­bürgermeister Ivo Gönner, Ulm und der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages, Oberbürgermeister Hans Schaidin­ger, Regensburg, weisen in einer gemeinsamen Erklärung nach ihrem Spitzengespräch darauf hin, dass die Haupt­schulen in Baden-Württemberg und Bayern landesdurch­schnittlich die geringste Klassen- und Schulgröße der allge­mein bildenden weiterführenden Schulen aufweisen und über eine gute Sach- und Personalausstattung verfügen.
Trotz dieser an sich positiven Rahmendaten verliere die Hauptschule aber zunehmend an Bedeutung. Nach den ak­tuellen Prog­nosen der Statistischen Landesämter sei bei den Haupt­schulen in den kommenden Jahren mit einem weiteren star­ken Rückgang der Schülerzahl zu rechnen. Derzeit be­laufe sie sich in beiden Bundesländern bei landesdurch­schnittlich nicht einmal 30 Prozent. Eine Trendumkehr sei nicht zu erwarten und die Existenz vieler Hauptschulen des­halb massiv in Frage ge­stellt.
 
 
Für die betroffenen Kommunen wäre der Verlust dieser wohnortnahen Schule aber ein gravierender Standortnachteil.
 
Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger: Die Landes­regierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung dürfen die Misere der Hauptschule nicht län­ger verharmlosen, sondern müssen rasch und in enger Ko­operation mit den Kommunen die konzeptionellen Weichen für ein attraktives und wohnortnahes Bildungsangebot für breite Schichten der Bevölkerung stellen. Die Reform sollte sich vorrangig von folgenden Zielen leiten lassen:
 
·   Zwischen Land und Kommunen sind einvernehmlich grund­sätzliche Festlegungen über Schulstandorte und Schulangebote zu treffen.

·   Eine großzügige Genehmigung von Schulversuchen, ver­bunden mit einer stärkeren Mitsprache der Kommunen in Entscheidungs- und Organisationsprozessen, ist wesent­liche Voraussetzung dafür, dass maßgeschneiderte, ak­zeptierte und flexible Schulangebote vor Ort geschaffen bzw. erhalten werden können.

·   Zur vermehrten Koopera­tion von Schulen und Schulträ­gern müssen die schulrechtlichen Voraussetzungen ge­schaffen werden, Ein möglichst dichtes Netz an Haupt­schulen ist zu erhalten und zugleich eine ausreichende Qualität mit berufspraktischer Orientierung zu gewähr­leisten. Diese Entwicklung muss durch befristete Bereit­stellung zusätzlicher Lehrerdeputate unterstützt werden.
 
·   Die Schaffung bzw. Sicherstellung qualitativ ansprechen­der Hauptschulangebote müssen das Berufsumfeld der Schüler noch stärker einbeziehen und ein starkes berufs­praktisches Profil bieten, um die Ausbildungs- und Be­rufsperspektiven zu verbessern.

·   Der Ausbau der Hauptschule zur rhythmisierten Ganz­tagesschule ist zentraler Bestandteil zur Verbesse­rung der pädagogischen Qualität und zum Erhalt dieser Schul­art. Ihr zügiger Ausbau ist entsprechend mit einer groß­zü­gigen finanziellen Ausstattung landesseits sicher­zu­stellen. Freiwerdende Personalkapazitäten infolge der demogra­phischen Entwicklung müssen für die ganztägige Be­schulung eingesetzt werden.
 
Ohne grundlegende Reform der Hauptschule, so Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger abschlließend, verweh­ren wir immer mehr jungen Menschen die für eine gesicherte soziale und berufliche Existenz unerlässlichen Bildungschan­cen. Die Reform der Hauptschule liege deshalb auch im Inte­resse einer Bildungspolitik, die sich an den Prinzipien der Chan­cengerechtigkeit und Förderung von Benachteiligten orien­tiert.


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