Pressemitteilung P 99/2007 / AZ: 210.0 / Reform der Hauptschulen (19.02.2007)
19.02.2007 Az: 210.0 P 99/2007 St/H
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19. Februar 2007 Städtetag Baden-Württemberg und Bayerischer Städtetag: Reform der Hauptschulen duldet keinen Aufschub Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger: Landesregierung von Baden-Württemberg und Bayerische Staatsregierung müssen rasch die kon- zeptionellen Weichen stellen Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg und der Bayerische Städtetag fordern eine rasche Reform der Hauptschule in Baden-Württemberg und Bayern. Der Präsident des Städtetages Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Ivo Gönner, Ulm und der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, Regensburg, weisen in einer gemeinsamen Erklärung nach ihrem Spitzengespräch darauf hin, dass die Hauptschulen in Baden-Württemberg und Bayern landesdurchschnittlich die geringste Klassen- und Schulgröße der allgemein bildenden weiterführenden Schulen aufweisen und über eine gute Sach- und Personalausstattung verfügen. Trotz dieser an sich positiven Rahmendaten verliere die Hauptschule aber zunehmend an Bedeutung. Nach den aktuellen Prognosen der Statistischen Landesämter sei bei den Hauptschulen in den kommenden Jahren mit einem weiteren starken Rückgang der Schülerzahl zu rechnen. Derzeit belaufe sie sich in beiden Bundesländern bei landesdurchschnittlich nicht einmal 30 Prozent. Eine Trendumkehr sei nicht zu erwarten und die Existenz vieler Hauptschulen deshalb massiv in Frage gestellt. Für die betroffenen Kommunen wäre der Verlust dieser wohnortnahen Schule aber ein gravierender Standortnachteil. Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger: Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung dürfen die Misere der Hauptschule nicht länger verharmlosen, sondern müssen rasch und in enger Kooperation mit den Kommunen die konzeptionellen Weichen für ein attraktives und wohnortnahes Bildungsangebot für breite Schichten der Bevölkerung stellen. Die Reform sollte sich vorrangig von folgenden Zielen leiten lassen: · Zwischen Land und Kommunen sind einvernehmlich grundsätzliche Festlegungen über Schulstandorte und Schulangebote zu treffen. · Eine großzügige Genehmigung von Schulversuchen, verbunden mit einer stärkeren Mitsprache der Kommunen in Entscheidungs- und Organisationsprozessen, ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass maßgeschneiderte, akzeptierte und flexible Schulangebote vor Ort geschaffen bzw. erhalten werden können. · Zur vermehrten Kooperation von Schulen und Schulträgern müssen die schulrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Ein möglichst dichtes Netz an Hauptschulen ist zu erhalten und zugleich eine ausreichende Qualität mit berufspraktischer Orientierung zu gewährleisten. Diese Entwicklung muss durch befristete Bereitstellung zusätzlicher Lehrerdeputate unterstützt werden. · Die Schaffung bzw. Sicherstellung qualitativ ansprechender Hauptschulangebote müssen das Berufsumfeld der Schüler noch stärker einbeziehen und ein starkes berufspraktisches Profil bieten, um die Ausbildungs- und Berufsperspektiven zu verbessern. · Der Ausbau der Hauptschule zur rhythmisierten Ganztagesschule ist zentraler Bestandteil zur Verbesserung der pädagogischen Qualität und zum Erhalt dieser Schulart. Ihr zügiger Ausbau ist entsprechend mit einer großzügigen finanziellen Ausstattung landesseits sicherzustellen. Freiwerdende Personalkapazitäten infolge der demographischen Entwicklung müssen für die ganztägige Beschulung eingesetzt werden. Ohne grundlegende Reform der Hauptschule, so Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger abschlließend, verwehren wir immer mehr jungen Menschen die für eine gesicherte soziale und berufliche Existenz unerlässlichen Bildungschancen. Die Reform der Hauptschule liege deshalb auch im Interesse einer Bildungspolitik, die sich an den Prinzipien der Chancengerechtigkeit und Förderung von Benachteiligten orientiert. |
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