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Pressemitteilung P 98/2007 / AZ: 400.03 / Städtetag Baden-Württemberg und Bayerischer Städtetag fordern Einbeziehung der Kommunen in die Föderalismuskommission II


 
12.02.2007 – Az: 400.03 – P 98/2007 – St/H –

 
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
 
12. Februar 2007
 
 
 
Städtetag Baden-Württemberg und Bayerischer Städtetag
fordern Einbeziehung der Kommunen in die Föderalis-
muskommission II
Präsident Gönner und Vorsitzender Schaidinger
appellieren an den Vorsitzenden der Föderalismus-
kommission II, Herrn Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger
 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg und der Bayeri­sche Städtetag fordern eine wirksame Einbeziehung der Kommunen in die Föderalismuskommission II. In einer ge­meinsamen Erklärung stellen der Präsident und der Vorsit­zende der beiden kommunalen Spitzenverbände, Oberbür­germeister Ivo Gönner, Ulm und Ober­bürgermeister Hans Schaidinger, Regensburg, fest, dass den Kommunen min­destens ein eigenes Rede- und Antragsrecht in den Beratun­gen der Kommission zugestanden werden müsse. Es sei eine klare Missachtung der berechtigten Interessen der kommu­nalen Selbstverwal­tung wenn, wie derzeit geplant, Bund und Län­der die 32 Sitze der Kommission unter sich aufteilen und den Kommu­nen lediglich zugestehen, "sie in geeigneter Weise einzube­ziehen".
 
Oberbürgermeister Gönner und Oberbürgermeister Schai­dinger appellieren an Ministerpräsident Oettinger als einen der beiden Vorsitzenden der Kommission, sich für eine der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung gerecht wer­dende Beteiligung der Kommunen in der Kommission einzu­setzen.
 
 
 
 
 
 
 
Sie begründen die Forderung mit den engen Verflechtungen in den Finanz­beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommu­nen. Jede Reform der Finanzverfassung, wie sie die Födera­lismus­kommission II vorschlage, werde weit reichende Aus­wirkun­gen auch auf die Kommunen haben.
 
Einig seien sich der Städtetag Baden-Württemberg und der Baye­rische Städtetag auch darin, dass eine aufgabenge­rechte und transparente Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kom­munen vorrangiges Ziel der Föderalismus­reform II sein müsse. Diese setze unabdingbar voraus, dass die kommunale Finanz- und Steuerautonomie nicht angetas­tet und eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kom­munen gewährleistet wird.
Die beiden kommunalen Spitzenverbände hielten auch für unab­dingbar, dass die Kommission erneut über die Auf­nahme des Kon­nexitätsprinzips in das Grundgesetz diskutiert und konkrete Re­formschritte zum Abbau kommunal be­lastender Standards aufzeigt.
 
Die Föderalismuskommission II müsse die Chance nutzen, die kommunale Selbstverwaltung endlich aus dem Wind­schatten staat­licher Politik herauszuführen und sie entspre­chend ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Bürge­rinnen und Bürger und ihrer verfassungsrechtlichen Stellung zu stärken.
 
 

 

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