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Pressemitteilung P 87/2006 / AZ: 510.0 / OB/BM (Krankenhauswesen): Städtetag zum Bericht der Expertenkommission "Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg" (23.05.2006)

Pressemitteilung
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23.05.2006 – Az: 510.0 – P 87/2006 – St/H – 0711/22921-14 -
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de
 
 
23. Mai 2006
 
 
 
Städtetag zum Bericht der Expertenkommission
"Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg"
 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag begrüßt nach Angaben von Verbandssprecher Manfred Stehle ausdrücklich die Aufforderung der Kommission an das Land, "sich zu seiner politischen Verantwortung für die Krankenhausplanung und -förderung zu bekennen".
 
Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern und die erforderlichen Strukturveränderungen würden unabdingbar erfordern, dass das Land die Krankenhausförderung wieder so ausgestaltet, dass die chronische Investitionsschwäche der Krankenhäuser überwunden und der bestehende Antragsstau für dringende Projekt e in Höhe von derzeit rd. 1,1 Mrd. € abgebaut werden kann. Die kommunalen Träger seien, so Manfred Stehle, nicht mehr in der Lage, ausfallende Investitionsmittel des Landes zu kompensieren.
 
Auch die Beibehaltung der dualen Finanzierung der Krankenhäus er, zu der sich Frau Sozialministerin Dr. Monika Stolz MdL jüngst wieder bekannt habe, erfordere ebenfalls eine angemessene und nachhaltige Investitionsförderung durch das Land.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bereits in den vergangenen Jahren habe sich die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg dynamisch verändert. Die Zahl der Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei seit 1983 von 363 auf 267, die Zahl der Krankenhausbetten von über 70.000 im Jahre 1983 auf rd. 62.000 im Jahre 2006 zurückgegangen. Deutlich gesunken sei auch die Verweildauer der Patienten in den Krankenhäusern und zwar von 13,5 Tagen im Jahre 1990 auf nur noch 8,9 Tage im Jahre 2004.
 
Der sich abzeichnende weitere Schrumpfungs- und Veränderungsprozess müsse dort seine Grenzen haben, wo die Grund- und Notfallversorgung der Bevölkerung gefährdet sei. Die Kommission habe deshalb zurecht auf den Sicherstellungsauftrag und damit die öffentliche Verantwortung für die Krankenhausversorgung hingewiesen.
 
 
 
 
 
 

 

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