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Pressemitteilung P 83/2006 / AZ: 811.22 / Kommunale Verbände und EnBW einigen sich aus Musterverträge (23.02.2006)


 
 
23.02.2006 AZ: - P 83/2006 – Sp/Be – 0711/22921-24
Mailadresse: rainer.specht@staedtetag-bw.de
 
Gemeinsame Pressemitteilung
 
 
 
Stuttgart 22. Februar 2006
 
Rahmen für anstehende Konzessionsverhandlungen abgesteckt
 
Kommunale Verbände und EnBW einigen sich auf Musterverträge
 

Stuttgart. Auf neue Musterkonzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung geeinigt haben sich der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, die EnBW Regional AG und die EnBW Gas GmbH sowie die regionalen kommunalen Verbände Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), Landeselektrizitätsverband Württemberg (LEVW) und Gemeindeelektrizitätsverband Schwarzwald Donau (GSD). Die Verhandlungen wurden im Frühjahr 2004 aufgenommen und wurden jetzt mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung abgeschlossen. Die Musterkonzessionsverträge dienen als Grundlage für die anstehenden Vertragsneuabschlüsse zwischen der EnBW Regional AG bzw. der EnBW Gas GmbH und den Kommunen im Land. In der Erklärung empfehlen die Kommunalverbände ihren Mitgliedern, beim Abschluss neuer Konzessionsverträge die gemeinsamen Musterverträge zu verwenden.
 
Professor Dr. Christian O. Steger, Hauptgeschäftsführer des Gemeindetages Baden-Württemberg, erklärte, dass es in den Verhandlungen mit der EnBW gelungen sei, „im Bereich der Konzessionsverträge die von der EnBW betonte kommunale Partnerschaft unter Wahrung der Interessen der großen Zahl von kleinen Städten und Gemeinden im Land mit Leben zu erfüllen“. Er bezeichnete die Verhandlungen „als Ausdruck einer öffentlich-privaten Partnerschaft im Interesse der Bürger und Kunden.“ Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers seien damit die Weichen für eine sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung gestellt.

Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, beurteilte die Verhandlungen über die neuen Musterkonzessionsverträge Strom und Gas als „lang, hart, aber fair.“ „Unser Ziel“, so Gläser weiter, „haben wir erreicht: Ausgewogene Lösungen, für größere und kleinere Städte gleichermaßen geeignet, verbunden mit längerfristiger Planbarkeit für alle Seiten“. Neben finanziellen Fragen seien für den Städtetag die Signale für eine nachhaltige Stadtentwicklung wichtig, wie zum Beispiel der Vorrang für Erdverkabelungen sowie eine verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung.

Für Dr. Wolfgang Bruder, den Vorstandsvorsitzenden der EnBW Regional AG, zeigen die Verträge die kommunale Orientierung seines Unternehmens: „Mit den

kommunalfreundlichen Musterkonzessionsverträgen haben wir bewiesen, dass die EnBW die Partnerschaft mit den Kommunen ernst nimmt.“ Die Konzessionsverträge würden eine wichtige Grundlage für die Versorgungssicherheit der Gemeinden darstellen. Die zeitnah nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegten Musterverträge werden, ist Bruder überzeugt, „der Maßstab für neue Konzessionsverträge in Deutschland sein.“

Im Gasbereich hat der Gesetzgeber bislang nicht geregelt, anhand welcher Kriterien Tarif- und Sondervertragskunden voneinander abgegrenzt werden. Dass kommunale Landesverbände und Gasversorger dennoch eine Einigung erzielt haben, sieht Bruder als einen Erfolg für beide Seiten an. Gemeinsam appellierten alle Verhandlungspartner an die Politik, die gesetzgeberischen Lücken im Gasbereich noch zu schließen, um auch hier eine langfristige, rechtliche und finanzielle Planbarkeit für Kommunen und Netzbetreiber zu erreichen.

 
Die Einigung auf Musterkonzessionsverträge Strom und Gas bringt Vorteile für alle Verhandlungspartner: Den Städten und Gemeinden stehen Vertragswerke zur Verfügung, die kommunale Interessen in großem Umfang berücksichtigen und eine hohe Rechtssicherheit bieten. Im Auftrag der kommunalen Seite hat die WIBERA Wirtschaftsberatung AG ein unabhängiges Gutachten erstellt. Für die einzelne Kommune entfällt damit die Notwendigkeit, die Verträge separat begutachten zu lassen. Der Wortlaut des Strom- und des Gaskonzessionsvertrags ist weitgehend identisch, was die praktische Anwendung der getroffenen Regelungen erleichtert. Für alle Beteiligten verringert sich der Verhandlungs- und Verwaltungsaufwand durch den Rückgriff auf Musterkonzessionsverträge. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die kommunalen Rechtsaufsichtsbehörden wird beschleunigt, Zeit und Geld werden gespart.
Die kommunalen Landesverbände sind nicht zuletzt mit dem Anliegen in die Verhandlungen gegangen, das Konzessionsabgabenaufkommen für Städte und Gemeinden für die Zukunft zu sichern.
 
Wichtiges Ziel beider Verhandlungspartner war es, die Vertragswerke an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Besondere Bedeutung hatte deshalb die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005. Mit der Novellierung des EnWG trat etwa die Trennung von Stromversorgung und Netzbetrieb in Kraft. Alle Verhandlungspartner legten großen Wert darauf, diese aktuelle Rechtslage aufzunehmen. Sie waren daher bereit, die Verabschiedung des EnWG abzuwarten und nahmen dafür eine zeitliche Verzögerung in Kauf. Mit Erfolg, denn hieraus erwächst die hohe Rechtssicherheit des Vertragswerks.
 
 
 


 

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