Pressemitteilung P 166/2013 / AZ: 045.011 / EU-Parlament entscheidet über Konzessionsrichtlinien-Entwurf Kommunale Landesverbände besorgt über EU-Pläne zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung (23.01.2013)
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23.01.2013 |
EU-Parlament entscheidet über Konzessionsrichtlinien-Entwurf Kommunale Landesverbände besorgt über EU-Pläne zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung |
Stuttgart
. Mit Sorge blicken die baden-württembergischen Kommunen dieser Tage nach
Brüssel. Hier wird morgen, am 24. Januar, mit der Abstimmung im
Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments eine erste richtungsweisende
Entscheidung zur europäischen Konzessionsrichtlinie fallen. Der
Städtetag, der Landkreistag und der Gemeindetag Baden-Württemberg
rufen dazu die EU-Abgeordneten auf, alle Bereiche der kommunalen
Daseinsvorsorge, insbesondere die Trinkwasserversorgung - gleich in welcher
Rechtsform sie organisiert ist - aus dem Geltungsbereich der Richtlinie
auszunehmen. Andernfalls ist mit einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung
durch die Hintertür zu rechnen. Damit einhergehend droht eine
Öffnung des Wassermarktes für gewinnorientierte Unternehmen, was zu
Lasten des Anlagenzustands und der Wasserqualität gehen könnte.
Gerade die öffentliche Trinkwasserversorgung ist viel zu sensibel, um sie
den wirtschaftlichen Interessen von global agierenden Konzernen zu
überlassen.
Konzessionen werden von Kommunen zur Erfüllung und Sicherung ihres Versorgungauftrags für die Bürger vor allem im Wasser-, Gas- und Energiesektor vergeben. Bislang gelten hier, anders als im europäischen Recht zur Vergabe öffentlicher Aufträge, lediglich einfache wettbewerbliche Vorschriften, die die Kommunen in ihrer Handlungsfreiheit nicht über die Maßen einschränken und sich als praxistauglich erwiesen haben. Diese bewährte Praxis droht nun durch eine vom französischen Binnenmarktkommissar Michel Barnier initiierte Richtlinie abgeschafft zu werden. Zwar sieht der Richtlinienentwurf keine Zwangsprivatisierung im engeren Sinne vor. Sollte jedoch der im Europäischen Parlament federführende Binnenmarktausschuss für die Richtlinie stimmen und hierbei keine Ausnahme für den Wasserbereich vorsehen, so droht eine Privatisierung dieses hochsensiblen Sektors. Folge einer europaweiten Ausschreibungspflicht wäre nämlich, dass vor allem Mehrspartenstadtwerke ihre Dienstleistungen europaweit ausschreiben müssten. Von dieser Marktöffnung würden nicht etwa kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Für die freiwerdenden Konzessionen würden sich wohl vielmehr international agierende Konzerne bewerben, die so die ursprünglich öffentlich kontrollierten Versorgungswege übernehmen würden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise betrachten eine solche Entwicklung angesichts der großen Bedeutung des Trinkwassers als Lebensmittel mit großer Beunruhigung. Der baden-württembergische Städte-, Landkreis- und Gemeindetag lehnen die Richtlinie deswegen vollständig ab. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und auch der Verwaltungsaufwand ist aktuell schon belastend hoch. Für den Fall, dass sich die Richtlinie nicht mehr verhindern lässt, plädieren die kommunalen Spitzenverbände jedoch zumindest für eine Ausnahme des Wasserbereichs, um den Bürgern eine gleichbleibend hohe Wasserqualität zu fairen Preisen zu erhalten. Dazu wurde mit einem Schreiben der Kommunalen Landesverbände Ende Dezember auch der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann um Unterstützung dieser kommunalwichtigen Angelegenheit in Berlin und Brüssel gebeten. |
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