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Pressemitteilung P 164/2013 / AZ: 058.20 / Kommunen sprechen sich für ein modernes und unbürokratisches Mitbestimmungsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus Landesregierung stößt mit ihren Plänen auf Widerspruch (17.01.2013)


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Kommunen sprechen sich für ein mo dernes und unbürokratisches Mitbestimmungsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Diens
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Landesregierung stößt mit ihren Plänen auf Widerspruch
     
 
 
Stuttgart . In der heutigen Anhörung zu den Mitte Dezember vom I nnenministerium vorgelegten Eckpunkten zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes haben sich die drei Kommunalen Landesverbände sowie der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg für ein schlankes, zeitgemäßes und rechtssicheres Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst ausgesprochen.
 
„Allerdings ist dies mit den Vorschlägen des Landes nicht zu erreichen. Der weit überwiegende Teil der Eckpunkte läuft vielmehr wichtigen Zielen wie der Haushaltskonsolidierung, der Entbürokratisierung und der Gewährleistung einer effektiven und effizienten öffentlichen Verwaltung zuwider“, so Prof. Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Anstatt das Personalvertretungsrecht an den Erfordernissen einer modernen Verwaltung auszurichten, sollen Bürokratie und Freistellungen von Personalratsmitgliedern ausgebaut werden.“, so Gläser weiter. Hauptkritikpunkte sind die Vorschläge zur Erhöhung der Anzahl der Personalratsmitglieder, zur Ausweitung der Freistellungen sowie zur Schaffung weiterer Beteiligungstatbestände und zusätzlicher Verfahren. Sollte die Landesregierung an den Eckpunkten festhalten, werden die Kommunen nach dem Prinzip „Wer bestellt bezahlt“ vom Land den Ausgleich der entstehenden Mehrkosten einfordern.
 
 
 
Mit der Umsetzung der Eckpunkte würde das geltende Recht zudem weiter verkompliziert, Rechtsunsicherheit und Ressourcenbindung weiter zunehmen. Damit werden die Vorschläge des Landes den Erfordernissen der Kommunalverwaltungen nicht gerecht. „Die Kommunen sind zur Erfüllung ihrer sich dynamisch entwickelnden Aufgaben auf schnelle und unbürokratische Entscheidungsabläufe angewiesen, um ihre Funktion als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können“, so der Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, Roger Kehle. „Mit der geplanten Novellierung aber werden genau diese Erfordernisse konterkariert“, so Kehle weiter.
 
Angesichts leerer Haushaltskassen und den von der Landesregierung immer wieder postulierten Einsparerfordernissen ist nicht nachvollziehbar, warum die Anzahl der Personalratsmitglieder erhöht und die Freistellungen ausgeweitet werden sollen. Mehr Freistellungen bedeuten einen Mehrbedarf an neuen Stellen, da der Arbeitsausfall freigestellter Personalräte abgedeckt werden muss. Das Land selbst sieht die Ausweitung der Freistellungen „in krassem Widerspruch zu Haushaltskonsolidierung und Stellenabbau“. „Es ist für uns unverständlich, dass die Landesregierung auf der einen Seite solche Stellenmehrungen mit entsprechenden Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte beschließen möchte und auf der anderen Seite jungen Berufseinsteigern in den öffentlichen Dienst aus Spargründen das Gehalt kürzt und damit der Attraktivität des öffentlichen Dienstes schadet“, so Prof. Eberhard Trumpp, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg.
 
„Eine Novellierung des Personalvertretungsrechts sollte den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduzieren. Eine Erweiterung von Beteiligungstatbeständen und die Vergrößerung von Gremien führen auch nicht automatisch zu einer verbesserten Wahrnehmung von Beschäftigteninteressen, sondern zu einer verstärkten Beschäftigung der Verwaltungen mit sich selbst“, so der Hauptgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg, Dr. Joachim Wollensak.
 
 
 
 

 

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