Pressemitteilung P 160/2012 / AZ: 054.123 / Eingruppierung von Bürgermeistern: Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Stellung des Gemeinderats (12.07.2012)
12.07.2012 - Az:
054.123 - P 160/2012 - Hz -
Bearbeiterin:
Dr. Stefanie Hinz
Eingruppierung von Bürgermeistern: Das Verwaltungsgericht Freiburg
bestätigt die Stellung des Gemeinderats
Stuttgart.
Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt die klare
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem Rechtsstreit um die
Beschlussfassung des Gemeinderats von Achern zur Besoldungseinweisung des
Oberbürgermeisters.
Die durch das Regierungspräsidium erlassene Beanstandung der durch den
Gemeinderat getroffenen Besoldungseinweisung wurde durch das Verwaltungsgericht
in vollem Umfang zurückgewiesen. Das Gericht hat die Rechte des
Gemeinderats als Hauptorgan der Gemeinde bestätigt, so Stefan
Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags
Baden-Württemberg. Das Gericht habe das Entscheidungsrecht des
Gemeinderats besonders gewürdigt, so Gläser.
Das Gericht teilt in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Städtetags,
wonach
es sich bei der Entscheidung des Gemeinderats über die Eingruppierung
eines Bürgermeisters nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern eine
Entscheidung mit Beurteilungsspielraum handelt.
Diese Abgrenzung betrifft eine grundsätzliche Frage der kommunalen
Selbstverwaltung und die Reichweite der Rechtsaufsicht.
Der Städtetag Baden-Württemberg hatte aus diesem Grund der Stadt
Achern Prozesshilfe zur Klärung dieser Rechtsfrage geleistet. Wir
freuen uns, dass wir unsere
Mitgliedstadt Achern in dem Rechtsstreit erfolgreich unterstützen
konnten, erklärt Stefan Gläser.