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Pressemitteilung P 160/2012 / AZ: 054.123 / Eingruppierung von Bürgermeistern: Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Stellung des Gemeinderats (12.07.2012)

12.07.2012 - Az: 054.123 - P 160/2012 - Hz - Bearbeiterin: Dr. Stefanie Hinz  
Telefon: 0711 22921-10 - E-Mail: stefanie.hinz@staedtetag-bw.de
 
 
Eingruppierung von Bürgermeistern: Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Stellung des Gemeinderats           
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt die klare Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem Rechtsstreit um die Beschlussfassung des Gemeinderats von Achern zur Besoldungseinweisung des Oberbürgermeisters. Die durch das Regierungspräsidium erlassene Beanstandung der durch den Gemeinderat getroffenen Besoldungseinweisung wurde durch das Verwaltungsgericht in vollem Umfang zurückgewiesen. „Das Gericht hat die Rechte des Gemeinderats als Hauptorgan der Gemeinde bestätigt“, so Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Das Gericht habe das Entscheidungsrecht des Gemeinderats besonders gewürdigt, so Gläser.
 
Das Gericht teilt in seinem Urteil die Rechtsauffassung des Städtetags, wonach es sich bei der Entscheidung des Gemeinderats über die Eingruppierung eines Bürgermeisters nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern eine Entscheidung mit Beurteilungsspielraum handelt. 
 
Diese Abgrenzung betrifft eine grundsätzliche Frage der kommunalen Selbstverwaltung und die Reichweite der Rechtsaufsicht. Der Städtetag Baden-Württemberg hatte aus diesem Grund der Stadt Achern Prozesshilfe zur Klärung dieser Rechtsfrage geleistet. „Wir freuen uns, dass wir unsere Mitgliedstadt Achern in dem Rechtsstreit erfolgreich unterstützen konnten“, erklärt Stefan Gläser.

 

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