Städtetag Baden-Württemberg und Abgeordnetenwatch
Stuttgart.
Abgeordnetenwatch aus Hamburg hat in einem Newsletter vom 23.05.2012
unrichtigerweise behauptet, der Städtetag Baden-Württemberg habe sein
Angebot beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
angezeigt. Wir haben die
s durch unsere Pressemitteilung P 158/2012 vom 24.05.2012 richtig gestellt und
den betreffenden Vorgang dargestellt. Nachfolgend haben Medien ergänzend
Fragen zu diesem Vorgang an uns gerichtet. Unsere Antworten sind nachfolgend
abgedruckt. 1.
Handlungslegitimation des Städtetags und Recht des einzelnen
Gemeinderatsmitglieds
Der Städtetag hat als Kommunaler Landesverband kraft seiner Satzung
insbesondere die Aufgabe, die politischen Interessen seiner Mitgliedstädte
zu vertreten und diese Städte ferner über das aktuelle
kommunalrelevante Geschehen zu unterrichten, für sie Empfehlungen zu
erarbeiten, Erfahrungs- und Wissensaustausch für sie zu organisieren und
sie zu beraten. Die Aufgabe der Interessenvertretung ist auch in Artikel 71 der
Verfassung des Landes Baden-Württemberg verankert.
Als Abgeordnetenwatch zu Jahresbeginn seinen in Baden-Württemberg
angesiedelten Piloten für die Angebotserweiterung auf Gemeinderäte in
den Regelbetrieb überführte, haben sich Städte mit der Bitte um
Beratung an uns gewandt. Der Impuls dafür kam aus Gemeinderäten.
Ratsmitglieder wollten wissen, ob jedermann ungefragt für sie
ein Profil im Internet anlegen und damit ein Angebot betreiben kann. Diese
Frage kam nicht von ungefähr: Die Städte selbst dürfen solche
Profile für ihre eigenen Räte auch nur mit deren Zustimmung anlegen,
wie der Landesdatenschutz in Baden-Württemberg vor einigen
Jahren unter Verweis auf die rein ehrenamtliche Tätigkeit dieser Personen
festgestellt hat.
Unsere Antwort dazu baut auf dieser Auslegung des grundgesetzlich
geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf
(Städtetagsrundschreiben vom 27.01.2012, dessen Wortlaut der
Pressemitteilung P 158/2012 vom 24.05.2012 beiliegt). Es soll die Sache jedes
einzelnen Ratsmitglieds sein, ob es sich auf den virtuellen Marktplatz für
Information und Austausch begibt, den ihm Abgeordnetenwatch eröffnet.
Dieses Selbstbestimmungsrecht wird ja ganz selbstverständlich auch
in anderen Bereichen respektiert. Wenn ein Veranstalter beispielsweise einen
Gemeinderat für eine Podiumsdiskussion auf dem realen Marktplatz der
Stadt einplant, nimmt er ihn auch nicht ungefragt in das
Veranstaltungsprogramm auf.
Abgeordnetenwatch nimmt aber Gemeinderäte ungefragt in seinen virtuellen
Marktplatz auf. Unserer Bitte, diese Praxis zu ändern, ist
Abgeordnetenwatch nicht gefolgt. Hierin liegt der einzige Dissens zwischen
Abgeordnetenwatch und Städtetag. Vor diesem Hintergrund haben wir den
Landesdatenschutzbeauftragten um seine Bewertung
gebeten. Auf Grundlage dieser Bewertung wollten und wollen wir weiterhin mit
Abgeordnetenwatch einem für alle Seiten tragfähigen Kompromiss
erreichen.
Abgeordnetenwatch weiß von jedem dieser Schritte und hat sich für
unser sachliches und konsensorientiertes Vorgehen im Februar sogar
ausdrücklich schriftlich bedankt. Deshalb haben uns die Vorwürfe
gegen den Städtetag in dessen Newsletter vom 23.05.2012 kalt erwischt. Von
Einschüchterung kann doch keine Rede sein, nur weil man
unterschiedliche Auffassungen hat. Und eine Anzeige haben wir
gegen Abgeordnetenwatch nicht erhoben. Das ist auch generell nicht der
Arbeitsstil beim Städtetag. Der Verband hat seit Jahrzehnten keine Klage
gegen irgendwen erhoben.
2.
Gleichbehandlung von Bundestagsabgeordneten und ehrenamtlichen Ratsmitgliedern
Ob hauptberufliche Bundestagsabgeordnete mit ehrenamtlichen Ratsmitgliedern
gleichzusetzen sind soll, wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben,
geklärt werden. Dabei geht es nicht darum, den Räten irgendetwas zu
verbieten. Selbstverständlich sollen sich Räte in Abgeordnetenwatch
einbringen können und manche sind ja auch schon dabei. Sie sollen das aber
selbst entscheiden können. Und um etwaigen Missverständnissen
vorzubeugen: In diese Entscheidungsfreiheit der Räte können und
wollen selbstverständlich auch die Oberbürgermeister und
Bürgermeister der Städte nicht eingreifen.
Abgeordnetenwatch agiert nach unserer seitherigen Wahrnehmung sehr seriös
und trifft den Geschmack mancher und vielleicht sogar vieler, aber eben nicht
unbedingt aller. Demokratie bedeutet gerade auch, die Rechte von Minderheiten
zu wahren. Wenn sich Räte entscheiden, ihre aufgrund des ehrenamtlichen
Mandats sehr begrenzte Zeit für Kommunalpolitik auf andere Bereiche zu
konzentrieren ist das nach unserer Auffassung zu respektieren. Mancher sieht
seine Stärken nicht im Schriftlichen, sondern im persönlichen Kontakt
und begibt sich daher bei jeder Gelegenheit unters Volk, um von
Angesicht zu Angesicht Rede und Antwort zu stehen. Das ist genauso wertvoll wie
ein Austausch unter Abgeordnetenwatch und erfüllt den Wunsch vieler
Bürgerinnen und Bürger nach persönlicher Präsenz der
Räte in ihrer Stadt, um sich Fragen der Öffentlichkeit zu
stellen. Kommunalpolitik ist ein Konzert aus vielen unterschiedlichen
Instrumenten und Tönen.
3.
Dialog des Städtetags mit Abgeordnetenwatch
Der Städtetag hat in der beschriebenen strittigen Rechtsfrage den Dialog
mit Abgeordnetenwatch gesucht und zunächst gefunden. Er hat
diesen Dialog aus den genannten Gründen in einen Trialog Abgeordnetenwatch
Städtetag Datenschutzbeauftragter erweitert, weil Letzterer
dazu berufen ist, sich zur strittigen Frage zu äußern. Diesen
Trialog will der Städtetag mit dem Ziel einer für alle Seiten
akzeptablen und mit geltendem Recht in Einklang stehenden Lösung
fortsetzen. |