Zumeldung des Städtetages Baden-Württemberg
Newsletter "Anzeige aus Baden-Württemberg - wir starten
trotzdem" von abgeordnetenwatch.de vom 23.05.2012
Stuttgart.
Der Städtetag Baden-Württemberg erhielt gestern und heute Anfragen
zum Newsletter Anzeige aus Baden-Württemberg wir starten
trotzdem von Abgeordnetenwatch aus Hamburg vom 23.05.2012. In diesem
Newsletter wird behauptet, der Städteta
g habe beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Anzeige gegen das
Angebot von Abgeordnetenwatch erstattet. Diese Aussage ist falsch.
Wir bedauern dies sehr. Nachfolgend stellen wir den Sachverhalt klar.
Zu Beginn dieses Jahres haben wir uns mit der Bitte an Abgeordnetenwatch
gewandt, von Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten
nur dann Profile im Internet anzulegen, wenn diese Personen dem zugestimmt
haben. Gemeinderäte sind nach den Paragrafen 23 und 24 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg keine Parlamentarier, sondern Mitglieder eines
städtischen Verwaltungsorgans. Alle Ratsmitglieder sind durchweg
ehrenamtlich tätig und anders als hauptberufliche Parlamentarier in aller
Regel auch keine Personen der (aktuellen) Zeitgeschichte. Bei ihnen
sind daher strengere Maßstäbe an den Datenschutz anzulegen als bei
Abgeordneten des Bundestags und der Landtage.
Wir haben ferner an die Vorbildwirkung von Abgeordnetenwatch appelliert. Es
handelt sich bei Abgeordnetenwatch nach unserer bisherigen Wahrnehmung um
ein sehr seriöses Internetangebot. Wenn gerade
Abgeordnetenwatch personenbezogene Daten anderer ohne deren
Einverständnis oder gar gegen deren Willen verwendet, trägt das
deshalb nach unserer Befürchtung leider in besonderer Weise zur
Desensibilisierung der Internetnutzerinnen und Internetnutzer
hinsichtlich des Schutzes eigener Daten bei.
Es ist Abgeordnetenwatch und uns nicht gelungen, hierüber einen Konsens zu
finden. Weil die Rechtslage umstritten war, haben wir uns mit der Bitte um
Rechtsauskunft hierzu an den Landesbeauftragten für den Datenschutz in
Baden-Württemberg gewandt. Abgeordnetenwatch ist auch über diesen
Schritt nachweislich von uns unterrichtet worden. Der
baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat den Vorgang
im Februar zuständigkeitshalber an seinen Hamburger Kollegen
weitergeleitet.
Wir haben die unserer Rechtsauffassung entgegenstehende Praxis von
Abgeordnetenwatch seither toleriert. Zu keinem Zeitpunkt haben wir die
Existenzberechtigung von Abgeordnetenwatch in Frage gestellt.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat sich noch nicht
geäußert. Auf Grundlage seiner Bewertung wollten wir unsere
Abstimmung mit Abgeordnetenwatch fortsetzen. Trotz dieser sehr
betrüblichen Wendung halten wir an diesem Vorhaben fest. Wir streben dabei
weiterhin einen für beide Seiten tragfähigen Konsens an.
Vor dem Hintergrund dieser transparenten und konsensorientierten Vorgehensweise
weisen wir die Vorwürfe der Einschüchterung und Intransparenz von
Abgeordnetenwatch in Richtung Städtetag mit allem Nachdruck zurück.
Weitere Informationen zum Vorgang sind dem beigefügten
Städtetagsrundschreiben vom 27.01.2012 zu entnehmen, welches
Abgeordnetenwatch von uns selbstredend nach verbandsinterner
Veröffentlichung erhielt. |