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Pressemitteilung P 158/2012 / AZ: 022.00; 021.27 / Zumeldung des Städtetages Baden-Württemberg Newsletter „Anzeige aus Baden-Württemberg – wir starten trotzdem“ von abgeordnetenwatch.de vom 23.05.2012 (24.05.2012)

24.05.2012 - Az: 022.00 - P 158/2012 - Br/Gu - Bearbeiter: Norbert Brugger  
Telefon: 0711 22921-13 - E-Mail: norbert.brugger@staedtetag-bw.de
 
 
Zumeldung des Städtetages Baden-Württemberg
Newsletter "Anzeige aus Baden-Württemberg - wir starten trotzdem" von abgeordnetenwatch.de vom 23.05.2012      
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg erhielt gestern und heute Anfragen zum Newsletter „Anzeige aus Baden-Württemberg – wir starten trotzdem“ von Abgeordnetenwatch aus Hamburg vom 23.05.2012. In diesem Newsletter wird behauptet, der Städteta g habe beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten „Anzeige“ gegen das Angebot von Abgeordne­ten­watch erstattet. Diese Aussage ist falsch. Wir bedauern dies sehr. Nachfolgend stellen wir den Sachverhalt klar.
 
Zu Beginn dieses Jahres haben wir uns mit der Bitte an Abgeordnetenwatch gewandt, von Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Bezirksbeiräten nur dann Profile im Internet anzulegen, wenn diese Personen dem zugestimmt haben. Gemeinderäte sind nach den Paragrafen 23 und 24 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg keine Parlamentarier, sondern Mitglieder eines städtischen Verwaltungsorgans. Alle Ratsmitglieder sind durchweg ehrenamtlich tätig und anders als hauptberufliche Parlamentarier in aller Regel auch keine „Personen der (aktuellen) Zeitgeschichte“. Bei ihnen sind daher strengere Maßstäbe an den Datenschutz anzulegen als bei Abgeordneten des Bundestags und der Landtage.
 
Wir haben ferner an die Vorbildwirkung von Abgeordnetenwatch appelliert. Es handelt sich bei Abgeordneten­watch nach unserer bisherigen Wahrnehmung um ein sehr seriöses Internet­ange­bot. Wenn gerade Abgeordneten­watch personenbezogene Daten anderer ohne deren Einverständnis oder gar gegen deren Willen verwendet, trägt das deshalb nach unserer Befürchtung leider in besonde­rer Weise zur Desensibilisierung der Internetnutzerinnen und Internetnutzer hinsicht­­lich des Schutzes eigener Daten bei.
 
Es ist Abgeordnetenwatch und uns nicht gelungen, hierüber einen Konsens zu finden. Weil die Rechtslage umstritten war, haben wir uns mit der Bitte um Rechtsauskunft hierzu an den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg gewandt. Abgeordnetenwatch ist auch über diesen Schritt nachweislich von uns unterrichtet worden. Der baden-württem­bergische Landesdatenschutzbeauftragte hat den Vorgang im Februar zuständigkeitshalber an seinen Hamburger Kollegen weitergeleitet.
 
Wir haben die unserer Rechtsauffassung entgegenstehende Praxis von Abgeordnetenwatch seither toleriert. Zu keinem Zeitpunkt haben wir die Existenzberechtigung von Abgeordneten­watch in Frage gestellt.
 
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat sich noch nicht geäußert. Auf Grundlage seiner Bewertung wollten wir unsere Abstimmung mit Abgeordneten­watch fortsetzen. Trotz dieser sehr betrüblichen Wendung halten wir an diesem Vorhaben fest. Wir streben dabei weiterhin einen für beide Seiten tragfähigen Konsens an.
 
Vor dem Hintergrund dieser transparenten und konsensorientierten Vorgehensweise weisen wir die Vorwürfe der Einschüchterung und Intransparenz von Abgeordnetenwatch in Richtung Städtetag mit allem Nachdruck zurück.
 
Weitere Informationen zum Vorgang sind dem beigefügten Städtetagsrundschreiben vom 27.01.2012 zu entnehmen, welches Abgeordnetenwatch von uns selbstredend nach verbandsinterner Veröffentlichung erhielt.

 

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