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Pressemitteilung P 142/2011 / AZ: 462.2; 036.36 / Städtetag fordert weiterhin Anerkennung der Konnexität für die Kleinkindbetreuung; Pressemitteilung des Städtetages Baden-Württemberg (18.10.2011)


18.10.2011 – Az.: 462.2 – P 142/2011 – Gl/H – 0711 229 21-20

 
E-Mail: stefan.glaeser@staedtetag-bw.de

 
 
18. Oktober 2011
 
 
Städtetag fordert weiterhin Anerkennung
der Konnexität für die Kleinkindbetreuung
 
 
 
Stuttgart. „Die Anerkennung der Konnexität für die Klein­kindbetreuung ist für den Städtetag unabdingbare Voraus­setzung für eine Einigung mit dem Land über einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebots.“ Dies bekräftigte die Präsidentin des Städtetags Baden-Württemberg, Barbara Bosch, Oberbürgermeisterin von Reutlingen, nach der Sitzung des Vorstands am 17. Oktober 2011 in Karlsruhe.
 
Die durch das Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 erweiterte Verpflichtung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung wurde durch die Änderung des baden-württembergischen Kindertagsbetreuungsgesetzes im März 2009 auf die Städte und Gemeinden übertragen. Ab 2013 besteht ein Rechtsan­spruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz. Bis dahin muss das Betreuungsangebot noch weiter ausgebaut werden. „Der Erwartungsdruck vor Ort ist groß. Die Städte sind in den letzten Jahren hier in Vorleistung gegangen. Dies ist ange­sichts der nun im Raum stehenden weiteren Belas­tungen nicht mehr möglich“, so der Vorstand einstimmig. Derzeit ge­hen die Kommunen im Land im Jahr 2012 von rund 500 Mio. Euro aus, die aus eigenen Mitteln gedeckt werden müssten.
 
Der Städtetag Baden-Württemberg erwartet von der Landes­regierung ein klares Bekenntnis zur Übernahme der Kosten, die bei den Kommunen durch die Betreuung der unter 3-Jäh­rigen anfallen, durch das Land. Dies wird der Städtetag Ba­den-Württemberg auch bei der nächsten Sitzung der Ge­meinsamen Finanzkommission am 24. Oktober 2011 beim Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid MdL ein­fordern.

 
 

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