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Pressemitteilung P 126/2010 / AZ: 900.11 / Oberbürgermeister/-innen der Großen Kreisstädte: Steuerliche Sandkastenspiele beenden; Pressemitteilung (14.05.2010)

Pressemitteilung
   
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Oberbürgermeister/-innen der Großen Kreisstädte:
Steuerliche Sandkastenspiele beenden
 
 
Tuttlingen. Die im Städtetag organisierten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte haben auf ihrer heutigen Arbeitstagung in Tuttlingen folgende Resolution gefasst:
 
 

Resolution
 
Die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. Mai 2010 sind eine deutliche Mahnung, dass für steuerrechtliche Sandkastenspiele kein Spielraum besteht. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte fordern deshalb, die laufende Steuerrechtsdiskussion nicht vorrangig über eine Abschaffung der Gewerbesteuer zu führen, sondern darauf zu konzentrieren, die Kommunen nicht mit weiteren Aufgaben zu belasten, Standards zu streichen und zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.
 
Nur dann werden die Städte in der Lage sein, wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie den vorrangigen Ausbau der Kinderbetreuung konstruktiv zu erfüllen.
 
Die Steuerschätzung vom 6. Mai 2010 hat gezeigt, dass die Kommunen bundesweit wiederum die Verlierer bei der Einnahmeentwicklung sind.
 
Während für das Jahr 2010 der Bund und die Länder gegenüber der Steuerschätzung vom Herbst 2009 leichte Zunahmen erwarten können, verschlechtert sich die Ein nahmesituation der Kommunen im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung noch einmal um rund 1 Mrd. €.
 
Insgesamt gehen die Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2010 gegenüber 2009 noch einmal um 2,9 Mrd. € zurück, nachdem 2009 gegenüber 2008 ein Minus von 8 Mrd. € zu verzeichnen war.
 
Die Negativ-Abweichung gegenüber der Herbst-Steuerschätzung 2009 ist im Wesentlichen durch Steuerrechtsänderungen bedingt (Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben).
 
In Baden-Württemberg sind die Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 1,6 Mrd. € zurückgegangen. Im Jahr 2010 werden sie aufgrund von Sondereffekten minimal um 90 Mio. € steigen, um im Jahr 2011 wieder um 140 Mio. € zurückzugehen.
 
Die Erwartungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zeigen deutlich, dass auch für diese Jahre die Erwartungen aus de r Herbst-Steuerschätzung 2009 nicht erfüllt werden können. Die Schätzabweichung für diese Jahre ist durchweg negativ. Sie ist in erheblichem Umfang durch die bereits beschlossenen Steuerrechtsänderungen (z. B. Bürgerentlastungsgesetz) bedingt.
 
Die negative Entwicklung bei der Gewerbesteuer wird auch in 2010 und 2011 anhalten.
 

 

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