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Pressemitteilung P 125/2010 / AZ: 100.41 / Städtetag kritisiert Nein der FDP zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen; Pressemitteilung (19.04.2010)


19.04.2010 – Az.: 100.41 – P 125/2010 – St/H – 0711 229 21-14

 
E-Mail: manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
19. April 2010
 
 
 
Städtetag kritisiert Nein der FDP zum Alkoholverbot
auf öffentlichen Plätzen
 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg kritisiert die ablehnende Haltung der FDP zu einem gesetzlichen Alkohol­verbot auf öffentlichen Plätzen.
 
Wegen der zunehmenden Belästigung der Bevölkerung durch Alkoholexzesse auf öffentlichen Plätzen und den damit ver­bundenen Störungen bis hin zu Gewaltdelikten gebe es, so Verbandssprecher Manfred Stehle, ein dringendes Interesse an einer gesetzlichen Regelung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Falle Freiburg sei ein Alkoholverbot auf der Grundlage einer kom­munalen Polizei­verordnung ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig. Innenminister Rech MdL habe deshalb die volle Unterstüt­zung des Städtetages, wenn er diese Grundlagen nunmehr schaffen wolle. Die Landespolitik dürfe die Städte bei diesem, für die Lebensqualität in den Städten wichtigen Thema, nicht länger alleine lassen.
 
Mit ihrer Forderung, die Alkoholprävention zu verstärken, renne die FDP offene Türen bei den Städten ein. Die Be­kämpfung des Alkoholmissbrauchs sei bei den kommunalen Beauftragten für Suchtprophylaxe, den psychosozialen Be­ratungs- und Behandlungsstellen sowie den lokalen Netzwer­ken für Suchtprävention in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Schwerpunktthema geworden. Allerdings sehe auch der Städtetag die Notwendigkeit, die Anstrengun­gen zum Ausbau der Alkoholprävention weiter zu verstärken.
 
 

 
 

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