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Pressemitteilung P 123/2009 / AZ: 461.051 / Große Kreisstädte: Land muss Finanzierung des Orientierungsplans auf gesetzlicher Grundlage sicherstellen; Pressemitteilung (18.11.2009)


18.11.2009 – Az.: 461.051 – P 123/2009 – St/H – 0711 229 21-14

 
E-Mail: manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
18. November 2009
 
 
Große Kreisstädte: Land muss Finanzierung des
Orientierungsplans auf gesetzlicher Grundlage sicherstellen
Angebot des Ministerpräsidenten völlig unzureichend
 
 
 
Stuttgart. Die im Städtetag organisierten Oberbürgermeister­innen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte haben auf ihrer gestrigen Arbeitstagung in Kehl, Ortenaukreis, folgende Resolution gefasst:
 

Resolution
 
Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte fordern die Landesregierung im Hinblick auf das in Artikel 71 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip einmütig auf, die Finanzierung des Orientierungsplans entspre­chend den tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen aus Landesmitteln sicherzustellen.
 
Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister halten das aktuelle Angebot des Landes, sich mit 140 Mio. Euro in die Finanzierung des Orientierungsplans einzubringen, für völlig unzureichend.
 
Wenn das Land mit Unterstützung der Kommunen die Kinder­gärten verbindlich zu Bildungseinrichtungen ausbauen will, muss es dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen und für die zu­sätzlichen Kosten voll aufkommen, so die Oberbürgermeister­innen und Oberbürgermeister.
 

 

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