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Pressemitteilung P 114/2008 / AZ: 123.0 / Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte verabschieden Resolution zum geplanten Gaststättenrecht des Landes und fordern die Beibehaltung des Erlaubsnisverfahrens als Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte (14.


14.05.2008 Az.: 123.0 P 114/2008 M/W
Email: gerhard.mauch@staedtetag-bw.de
 
 
14. Mai 2008
 
 
Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte verabschieden Resolution zum geplanten Gaststättenrecht des Landes und fordern die Beibehaltung des Erlaubnisverfahrens als Voraussetzung zum Betrieb einer Gaststätte
 
 
 
Stuttgart . Die Oberbürgermeister/-innen der im Städtetag organisierten Großen Kreisstädte haben auf Ihrer Arbeitstagung in Tübingen folgende Resolution verabschiedet:
 
Die Oberbürgermeister/-innen sehen in der geplanten Abschaffung des Genehmigungsverfahrens für die Erteilung einer Betriebserlaubnis im Gaststättengewerbe erhebliche Nachteile für die Bürger im Lande. Zudem werde durch die geplante Einführung eines Anzeigeverfahrens bei dem künftig keine Genehmigung mehr seitens der Gaststättenbehörde als Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte erteilt werden muss, kein Bürokratieabbau und damit kein Vorteil für die Gaststättenbetreiber eintreten.
 
Die Oberbürgermeister/-innen weisen darauf hin, dass die Beibehaltung einer Präventivkontrolle auch weiterhin zum Schutz der Gaststättenbesucher und auch der Anwohner dringend erforderlich ist. Mann müsse feststellen, dass die Entwicklung zur Unterhaltungs- bzw. sog. Eventgastronomie mit all ihren negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Nachbarschaft unverändert fort dauere. Der vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf, der unter Wegfall des Genehmigungsverfahrens lediglich ein Anzeigeverfahren mit anschließenden Überwachungsmöglichkeiten durch die Gaststättenbehörden vorsieht, gehe noch von der überkommenen Form des Gastronomen als Wirt eines gutbürgerlichen Familienbetriebs als Partner der Behörde




aus. Die Erfahrungen aus den verschiedenen Städten zeigten jedoch, dass sich dieses Bild in den letzten Jahren zunehmend verändert habe. Zum Schutz der Gaststättenbesucher aber auch der unmittelbar betroffenen Anwohner sei es deswegen unabdingbar am Konzessionsverfahren festzuhalten. Dieses ordnungspolitische Instrument sei vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn es um die Gesundheit der Bürger gehe. Die Oberbürgermeister/-innen sehen darin eine zentrale Aufgabe der kommunalen Gaststättenbehörden. Die Aufgabe kann jedoch nur dann wahrgenommen werden, wenn bereits zu Beginn des Gaststättenbetriebes umfassend überprüft wurde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Gastwirts vorliegt. Es mache wenig Sinn im Nachhinein der Einhaltung der notwendigen gesetzlichen Vorgaben, ggf. mit Hilfe der Gerichte hinterherzulaufen.
 
Die Oberbürgermeister/-innen sehen im geplanten Reformvorhaben des Landes auch keinen Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Land beabsichtigt den Prüfungsumfang inhaltlich unverändert zu lassen. Der einzige Unterschied ist lediglich, dass der Gaststättenbetreiber keine Genehmigung mehr erhält auf deren Bestand er vertrauen kann. Wo hierin der Vorteil für den Gastwirt liegen soll, ist aus Sicht der Oberbürgermeister/-innen nicht nachzuvollziehen.
 
Die Oberbürgermeister/-innen fordern daher Herrn Ministerpräsident Oettinger dringend auf, im Rahmen der Beratung zum neuen Landesgaststättenrecht darauf hin zu wirken, dass das Konzessionsverfahren erhalten bleibt.
 
 

 

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