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Pressemitteilung P 112/2007 / AZ: 009.1 / Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen den heute von den europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichneten EU-Reformvertrag; Pressemitteilung (13.12.2007)


 
13.12.2007 – Az: 009.1 – P 112/2007
 
 
 
 
13. Dezember 2007
 
 
 
Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen den heute von den europäischen Staats- und Regie­rungschefs unterzeichneten EU-Reformvertrag
 
 
 
Stuttgart. Heute haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union den EU-Reformvertrag unterzeichnet, der noch vor den Europawahlen 2009 in Kraft treten soll. Das neue Vertragswerk ersetzt die gescheiterte EU-Verfassung und beinhaltet zahlreiche aus Sicht der kommunalen Spitzen­verbände des Landes fortschrittliche Neuerungen.
 
Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag begrüßen dieses Vertragswerk, da erstmals auf europäischer Ebene das kommunale Selbstverwaltungsrecht anerkannt wird. Die der­zeitige Rechtsgrundlage der Europäischen Union erwähnt Städte, Gemeinden und Landkreise hingegen nicht und muss daher als „kommunalblind“ bezeichnet werden. „Mit der Ver­ankerung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts auf eu­ropäischer Ebene wird eine Kernforderung der Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs endlich erfüllt“ – be­tont Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags.
 
Hervorzuheben ist zudem die Neufassung des Subsidiaritäts­prinzips. Nach diesem Grundsatz soll die EU nur dann tätig werden, wenn bestimmte Ziele auf Unionsebene besser er­reicht werden können. Während das Subsidiaritätsprinzip bislang nur im Verhältnis der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten gilt, wird im EU-Reformvertrag erstmals auch explizit die lokale Ebene berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
Der Reformvertrag billigt dem Europäischen Gesetzgeber außerdem eine Rechtsetzungskompetenz für die so genann­ten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Inte­resse zu. Im Klartext bedeutet dies, dass die Europäische Union Verordnungen und Richtlinien für den größten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasserversor­gung, Abwasserbehandlung und Müllentsorgung, erlassen kann. „Die Kommunalen Landesverbände Baden-Württem­bergs fordern die Europäische Union auf, bei der Ausübung dieser Rechte das zum Reformvertrag gehörende Protokoll über die Dienste von allgemeinem Interesse zu berücksich­tigen. Dort wird betont, dass den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein weiter Ermessensspielraum bei der Organisation der Daseinsvorsorge zusteht“ – so der Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, Prof. Dr. Christian O. Steger.
 
Zu begrüßen ist ebenfalls die Aufwertung des Ausschusses der Regionen (AdR), der die lokalen und regionalen Gebiets­körperschaften in der Europäischen Union vertritt. Der Re­formvertrag spricht dem AdR erstmals ein eigenes Klagerecht zu, wodurch er vor dem Europäischen Gerichtshof Verstöße gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnis­mäßigkeit geltend machen kann. „Aus Sicht der Kommunalen Landesverbände ist es jedoch inakzeptabel, dass die deut­schen Städte, Gemeinden und Landkreise im Ausschuss der Regionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind: Von 24 deutschen AdR-Mitgliedern sind nur drei Vertreter der lo­kalen Gebietskörperschaften; die übrigen Plätze beanspru­chen die Bundesländer für sich. Dieser Verteilungsschlüssel bedarf einer gründlichen Revision, die dem weit reichenden Einfluss der EU auf die kommunale Ebene Rechnung trägt“ forderte abschließend der Hauptgeschäftsführer des Land­kreistags, Prof. Eberhard Trumpp.
 
 

 
 

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