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Pressemitteilung P 110/2007 / AZ: 462.0 / OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte verabschieden Resolution zur Kleinkindbetreuung; Förderung des Landes muss dem Anspruch eines Kinderlandes gerecht werden (12.11.2007)


12.11.2007 – Az.: 462.0 – P 110/2007 – St/H – 0711/22921-14

 
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
12. November 2007
 
 
OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte
verabschieden Resolution zur Kleinkindbetreuung
Förderung des Landes muss dem Anspruch eines
Kinderlandes gerecht werden
 
 
 
 
Stuttgart. Die OberbürgermeisterInnen der im Städtetag organisierten Großen Kreisstädte haben auf ihrer Arbeits­tagung in Nagold folgende Resolution verabschiedet:
 
Die OberbürgermeisterInnen sehen im weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung einen wichtigen Beitrag für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, mit dem insbe­sondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ver­bessert werden kann.
 
Die OberbürgermeisterInnen begrüßen, dass sich der Bund nicht nur an der Finanzierung der Investitions­kosten sondern entsprechend der Forderung der Städte auch an der Finan­zierung der Betriebskosten beteiligt.
 
Für die OberbürgermeisterInnen steht nunmehr das Land in der Verantwortung, seinen Förderanteil für die laufenden Kosten von derzeit 10 v.H. spürbar, auf min­destens 30 v.H., aufzustocken. Die Landesförderung müsse dem Anspruch eines Kinderlandes gerecht wer­den und das Land bei der Betreuung der unter 3-Jähri­gen aus dem letzten Drittel in die Spitzengruppe der Länder führen. Dies sei auch aus ökono­mischen Grün­den geboten, da ein qualifiziertes Betreuungs­angebot zunehmend zu einem Standortfaktor werde.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktuellen und verfeinerten Berechnungen zufolge seien in Baden-Württemberg mindestens 60 000 zusätzl iche Plätze für die Kleinkindbetreuung erforderlich, um die Vereinbarung von Bund und Ländern zu erfüllen. Mit dem Ausbau würden für die dann insgesamt vorhande­nen 90 000 Plätze ab 2013 Betriebskosten in Höhe von rd. 800 Mio. € jährlich anfallen.
 
Die Obe rbürgermeisterInnen sehen für die Großen Kreis­städte keine Möglichkeit, ein bedarfsdeckendes Angebot zur Kleinkindbetreuung aus eigenen Mitteln bereitzustellen. Dies gelte erst recht, wenn ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bestehe und der Druck auf die Kommunen, Plätze bereitzustellen, dann noch deutlich zunehmen werde.
 
Die OberbürgermeisterInnen der Großen Kreisstädte sehen das Land auch in der Pflicht, alle bereits beste­henden Betreuungsangebote in die Förderung einzube­ziehen. Die Städte, die mit eigenen Mitteln bereits vor­geleistet haben, dürften im neuen System nicht be­nachteiligt werden.
 
Die OberbürgermeisterInnen fordern Ministerpräsident Oettinger dringend auf, bei den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden am 10. Dezember 2007 ein Angebot auf den Tisch zu legen, das den Kommu­nen die dringend notwendige Planungs- und Finanzie­rungssicherheit gibt. Darauf hätten auch die Eltern, bei denen die Vereinba­rung von Bund und Ländern hohe Erwartungen geweckt habe, einen Anspruch.
 
 
 
 

 
 

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