Pressemitteilung P 108/2007 / AZ: 462.0 / Städtetag: Landesregierung muss rasch verhandlungsfähiges Angebot zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung vorlegen; Präsident Gönner: Höhere Landesförderung und gesetzliche Regelung unabdingbar (01.10.2007)
01.10.2007 Az.: 462.0 P 108/ 2007 St/H 0711/22921-14
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1. Oktober 2007
Städtetag: Landesregierung muss rasch verhandlungs- fähiges Konzept zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung vorlegen Präsident Gönner: Höhere Landesförderung und gesetz- liche Regelung unabdingbar Stuttgart. Der Vorstand des Städtetages Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, rasch ein verhandlungsfähiges Konzept zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung vorzulegen. Nach Angaben des Präsidenten des kommunalen Spitzenverbandes, Oberbürgermeister Ivo Gönner, hätten die Länder in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung vom 28. August 2007 zugesagt, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel voll an die Kommunen weiter zu geben und sich darüber hinaus verpflichtet, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Ziele auch erreicht werden können. Die Städte hätten Anspruch auf Planungs- und Finanzierungssicherheit. Desh alb müsse sich der Nebel über dem Thema Kleinkindbetreuung bald lichten. Von den 4 Mrd. , die der Bund bis 2013 bereit stelle, entfielen 2,15 Mrd. auf die Investitionsförderung; Baden-Württemberg erhalte davon ca. 297 Mio. . An den Betriebsausgaben beteilige sich der Bund ab 2009 bis 2013 mit jährlich ansteigenden Beträgen in Höhe von insgesamt 1,85 Mrd. . Der Anteil von Baden-Württemberg belaufe sich auf ca. 13 v.H. In Baden-Württemberg gebe es derzeit, so Präsident Gönner, 30800 Kleinkindbetreuung splätze, davon 13200 Plätze (43 %) in Kinderkrippen, 9100 Plätze (30 %) in altersgemischten Kindergartengruppen und 8500 Plätze (27 %) in Kindertagespflege. Dies bedeute eine Versorgungsquote von 10,6 v.H. Die Vorgabe der Vereinbarung von Bund und Ländern, bis 2013 für bundesweit 35 Prozent der 3-Jährigen Betreuungsangebote zu schaffen (750000 Plätze), bedeute für Baden-Württemberg einen zusätzlichen Bedarf von rd. 70000 Plätzen. Daraus resultieren nach den Berechnungen des Städtetages ein betrieblic her Mehraufwand von ca. 540 Mio. pro Jahr. Dieser Berechnung liege die Erwartung zugrunde, dass die zusätzlich 70000 Plätze zu je 1/3 in Kinderkrippen, altersgemischten Gruppen und Kindertagespflege geschaffen werden. Mit 70000 zusätzlichen Plätzen könn e allerdings der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 nicht eingelöst werden. Insbesondere in der größeren Städten müsse die Versorgungsquote dann deutlich über 35 v.H. liegen. Damit wenigsten eine landesweite Versorgungsquote von 35 v.H. bis 2013 erreicht werden könne, fordere der Städtetag vom Land eine Aufstockung des Landesförderung von 10 v.H. auf mindestens 30 v.H. Der Städtetag sehe in der Einführung des individuellen Rechtsanspruchs für die Betreuung von Kinder von 1 bis 3 Jahren eine neue kommunale Aufgabe, zu deren Erfüllung es einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Diese müsse eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Der kommunale Spitzenverband bestehe außerdem darauf, dass die neue Landesförderung die bereits bestehenden Betreuungsangebote voll absichert, unabhängig davon, ob es sich um Plätze in Kinderkrippen, Kindertagespflege oder altersgemischten Gruppen handele. |
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