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Pressemitteilung P 106/2007 / AZ: 462.0; 462.2 / Städtetag: Stärkeres finanzielles Engagement des Landes bei der Kleinkindbetreuung unabdingbar (11.09.2007)


11.09.2007 – Az: 462.0 – P 106/2007 – St/H –

 
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
11. September 2007
 
 
 
Städtetag: Stärkeres finanzielles Engagement des Landes
bei der Kleinkindbetreuung unabdingbar
Präsident Gönner fordert rasche Aufnahme der
Verhandlungen mit dem Land – Städte brauchen
Planungs- und Finanzierungssicherheit
 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg sieht im Be­schluss der Bundesregierung zur Finanzierung der Kleinkind­betreuung einen mutigen Schritt für einen weite­ren und bedarfs­gerechten Ausbau der Betreuungsplätze für un­ter 3-Jährige.
 
Der Städtetag begrüße ausdrücklich, so Präsident Gönner, dass der Bund die Forderung der Städte aufgegriffen habe und sich nunmehr auch dauerhaft an der Finanzierung der Betriebs­kosten beteiligt.
 
Aus der Vereinbarung von Bund und Ländern, bis 2013 für
35 v.H. der unter 3-Jährigen einen Betreuungsplatz zu schaffen, ergebe sich für Baden-Württemberg ein zusätzlicher Bedarf von mindestens 70.000 Plätzen. Die dafür erforderlichen Mittel wür­den die Haus­halte der Kommunen weit überfor­dern.
Erst recht gelte dies, wenn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 eingelöst werden müsse. 70.000 Plätze reichen dafür aber sicher nicht aus. Deshalb werde sich der Kostendruck insbesondere auf die Städte noch erheb­lich ver­größern.
 
Es sei daher unabdingbar, dass das Land nicht nur, wie in der Vereinbarung mit dem Bund zugesagt, den Kommunen die an­teiligen Bundes­mittel zu­sätzlich zur Verfügung stellt, sondern die Förderung der Kleinkindbetreuung von 10 v.H. auf 30 v.H. er­höht und in eine neue Finanzierungs­struktur einbringt.
 
 
 
 
 
 
Die Zuteilung der Fördermittel dürfe nicht bürokratisch regle­mentiert erfolgen, sondern müsse den Kommunen genügend Handlungs- und Gestaltungsspielraum lassen.
 
Der Städtetag halte auch für unabdingbar, dass bereits beste­hende Betreuungsangebote in die Finanzierung der Be­triebs­kosten durch Bund und Land einbezogen werden, damit die Kommunen, die mit erheblichen eigenen Mitteln bereits An­ge­bote geschaffen haben, nicht benachteiligt werden. Dazu ge­hörten auch Tagesmütter und Betriebskindergärten. Präsident Gön­ner: Die Eltern haben Anspruch auf Betreuungsangebote, die ihren Bedürfnissen gerecht werden.
 
In der Einführung eines von den Kommunen zu erfüllenden indi­viduellen Rechtsanspruchs für die Betreuung von Kleinkindern sehe der Städtetag im Übrigen eine neue Aufgabe, zu deren verlässlicher und dauerhafter Finanzierung es einer landes­rechtlichen Grundlage bedürfe.
 
Die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen über die offenen Fragen und Forderungen der Städte müssten rasch auf­genommen werden. Die Städte seien bereit, ihre Anstren­gungen zum Ausbau der Kleinkindbetreuung zu verstärken. Sie bräuch­ten dazu aber Planungs- und Finan­zierungssicherheit. Der Städtetag begrüße ausdrücklich das Gesprächsangebot des Ministerpräsidenten.
 
 

 

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