Pressemitteilung P 106/2007 / AZ: 462.0; 462.2 / Städtetag: Stärkeres finanzielles Engagement des Landes bei der Kleinkindbetreuung unabdingbar (11.09.2007)
11.09.2007 Az: 462.0 P 106/2007 St/H
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11. September 2007 Städtetag: Stärkeres finanzielles Engagement des Landes bei der Kleinkindbetreuung unabdingbar Präsident Gönner fordert rasche Aufnahme der Verhandlungen mit dem Land Städte brauchen Planungs- und Finanzierungssicherheit Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg sieht im Beschluss der Bundesregierung zur Finanzierung der Kleinkindbetreuung einen mutigen Schritt für einen weiteren und bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige. Der Städtetag begrüße ausdrücklich, so Präsident Gönner, dass der Bund die Forderung der Städte aufgegriffen habe und sich nunmehr auch dauerhaft an der Finanzierung der Betriebskosten beteiligt. Aus der Vereinbarung von Bund und Ländern, bis 2013 für 35 v.H. der unter 3-Jährigen einen Betreuungsplatz zu schaffen, ergebe sich für Baden-Württemberg ein zusätzlicher Bedarf von mindestens 70.000 Plätzen. Die dafür erforderlichen Mittel würden die Haushalte der Kommunen weit überfordern. Erst recht gelte dies, wenn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 eingelöst werden müsse. 70.000 Plätze reichen dafür aber sicher nicht aus. Deshalb werde sich der Kostendruck insbesondere auf die Städte noch erheblich vergrößern. Es sei daher unabdingbar, dass das Land nicht nur, wie in der Vereinbarung mit dem Bund zugesagt, den Kommunen die anteiligen Bundesmittel zusätzlich zur Verfügung stellt, sondern die Förderung der Kleinkindbetreuung von 10 v.H. auf 30 v.H. erhöht und in eine neue Finanzierungsstruktur einbringt. Die Zuteilung der Fördermittel dürfe nicht bürokratisch reglementiert erfolgen, sondern müsse den Kommunen genügend Handlungs- und Gestaltungsspielraum lassen. Der Städtetag halte auch für unabdingbar, dass bereits bestehende Betreuungsangebote in die Finanzierung der Betriebskosten durch Bund und Land einbezogen werden, damit die Kommunen, die mit erheblichen eigenen Mitteln bereits Angebote geschaffen haben, nicht benachteiligt werden. Dazu gehörten auch Tagesmütter und Betriebskindergärten. Präsident Gönner: Die Eltern haben Anspruch auf Betreuungsangebote, die ihren Bedürfnissen gerecht werden. In der Einführung eines von den Kommunen zu erfüllenden individuellen Rechtsanspruchs für die Betreuung von Kleinkindern sehe der Städtetag im Übrigen eine neue Aufgabe, zu deren verlässlicher und dauerhafter Finanzierung es einer landesrechtlichen Grundlage bedürfe. Die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen über die offenen Fragen und Forderungen der Städte müssten rasch aufgenommen werden. Die Städte seien bereit, ihre Anstrengungen zum Ausbau der Kleinkindbetreuung zu verstärken. Sie bräuchten dazu aber Planungs- und Finanzierungssicherheit. Der Städtetag begrüße ausdrücklich das Gesprächsangebot des Ministerpräsidenten. |
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