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Pressemitteilung P 105/2007 / AZ: 036.3 / Städtetag: Kompromiss der Berliner Koalition zum Ausbau der Kleinkindbetreuung darf nicht Gesetz werden (16.05.2007)


16.05.2007 – Az: 036.3 – P 105/2007 – St/H – 0711/22921-14

 
Mailadresse manfred.stehle@staedtetag-bw.de

 
 
 
16. Mai 2007
 
 
 
Städtetag: Kompromiss der Berliner Koalition zum
Ausbau der Kleinkindbetreuung darf nicht Gesetz
werden
Präsident Gönner: Finanzierung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz völlig ungeklärt
 
 
 
Stuttgart. Mit ihrem Vorhaben, mehr Plätze für die Klein­kindbetreuung zu schaffen, rennt die Bundesregierung nach Auffassung des Städtetages Baden-Württemberg offene kommunale Türen ein. Dazu der Präsident des Kommunalen Spitzenverbandes OB Gönner: Die Städte wissen um die soziale und ge­sellschaftliche Bedeutung der Kleinkindbe­treuung. Deshalb unternehmen sie seit Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuungssituation. Es ist deshalb mehr als ärgerlich, wenn die Berliner Koalition den Eindruck er­weckt, "sie müsse den Kommunen auf die Sprünge helfen".
 
Vorrang für die Städte in Baden-Württemberg habe die Schaffung von zusätzlich 20000 Betreuungsplätzen für Klein­kinder bis 1.10.2010. Damit würden die Verpflichtungen aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes erfüllt.
 
Die Städte in Baden-Württemberg seien trotz der vorgesehe­nen Beteiligung von Bund und Land an den Ausbaukosten von je einem Drittel aber nicht in der Lage, die viel weiterge­henden Vorgaben des Koa­litionskompromisses mit der geforderten Versorgungsquote von 35 v.H. zu erfüllen. Diese verursache in Baden-Württemberg Gesamtkosten von mindestens 550 Mio. Euro pro Jahr für zusätzlich rd. 75000 Plätze.
 
 
 
 
 
 
 
 
Entscheidender Mangel des Kompromisses sei jedoch der ab 2013 geplante Rechtsanspruch auf einen Betreuungs­platz. Damit schieße die Bundesregierung weit über das Ziel hinaus. Die 35 v.H. Versorgungsquote werde in den Städten mit Sicherheit nicht ausreichen, um den Rechtsanspruch ein­zulösen. Der Koalitiionskompromiss blende völlig aus, wie der Rechtsanspruch finanziert werden solle. Wieder einmal lasse die Bundespolitik die Kommunen unter dem Motto "nach mir die Sintflut" im Regen stehen.
 
Insgesamt ignoriere der Koalitionskompromiss die kommu­nale Wirklichkeit mit unterschiedlichen Strukturen und Be­dürfnissen bei der Kinderbetreuung. Er dürfe deshalb auf keinen Fall Gesetz werden.
 
 
 
 
 
 

 
 

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