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Datum: 04.02.2026

P 562/2026 Az.: 047.43 / »Erweiterter Videoschutz stärkt das Sicherheitsgefühl« (04.02.2026)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 562/2026 · Co
 

04.02.2026

 

„Erweiterter Videoschutz stärkt das Sicherheitsgefühl“
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt das heute durch den Landtag geänderte Landesdatenschutzgesetz, das den Videoschutz im öffentlichen Raum stärkt, damit sich die Menschen im Land sicherer fühlen.
 
Dazu Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg:
 
„Das Land folgt mit dem heutigen Beschluss dem Vorbild anderer Bundesländer wie etwa Rheinland-Pfalz und gibt den Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Videotechnik im öffentlichen Raum. Das begrüßen wir sehr. Bisher war der Videoschutz auf einzelne Objekte oder Personen beschränkt – das hat den Anwendungsbereich stark eingeschränkt.
 
Wir sehen jetzt sinnvolle Einsatzmöglichkeiten vor allem an Bahnhöfen, an ÖPNV-Umsteigeknoten und an Container-Standorten, wo nun wirksam gegen illegale Müllablage vorgegangen werden kann. Außerdem sind auch noch weitere Anwendungsfälle denkbar, die wir jetzt gemeinsam im Verband erarbeiten werden.
 
Die neue Regelung stärkt sowohl die Prävention als auch die Verfolgung von Straftaten. Die Kommunen im Land werden die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung verantwortungsbewusst und mit dem nötigen Augenmaß nutzen.“
 

 


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