P 542/2025 Az.: 047.43 / Spitzenpositionen des Rechts- und Verfassungsausschusses des Städtetags besetzt (21.05.2025)
PRESSEINFORMATION | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 542/2025 · Co 21.05.2025
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Spitzenpositionen des Rechts- und Verfassungsausschusses des Städtetags besetzt
Stuttgart. Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetags Baden-Württemberg bestätigte Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier als Vorsitzenden und Emmendingens Oberbürgermeister Stefan Schlatterer. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses wurde Königsfelds Bürgermeister Fritz Link gewählt. Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, gratulierte den Gewählten: „Vielen Dank, dass Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse aller unserer Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wahrnehmen.“ Als Gäste der Ausschuss-Sitzung in Stuttgart waren Swantje Sperling, kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, und Ulli Hockenberger, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zu Gast und tauschten sich mit den Mitgliedern des Ausschusses zu aktuellen Themen aus. Schwerpunkt der Beratungen war die Novellierung der Gemeindeordnung und hier vor allem die Voraussetzungen für digitale Gemeinderatssitzungen. Digitale Sitzungen stehen in einem Spannungsverhältnis zu bestimmten Formen von Interaktion, die nur in Präsenz möglich, aber für eine gute Diskussionskultur wesentlich sind. Der Ausschuss verlangt deshalb mehr Möglichkeiten für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Vorsitzende des Gemeinderats, eine Präsenzsitzung zu fordern. Weiteres Thema der Sitzung war der Umgang mit der defizitären finanziellen Lage der Städte. Der Ausschuss war sich einig, dass die Lage im ganzen Land dramatisch ist. Der Rechts- und Verfassungsausschuss Der Rechts- und Verfassungsausschuss ist ein 18-köpfiges politisches Fachgremium des Städtetags Baden-Württemberg, das sich mit Fragen zur Kommunalverfassung, zur Ordnungspolitik und zu grundsätzlichen Rechtsfragen befasst, die von landesweiter bzw. überörtlicher Bedeutung für alle Städte in Baden-Württemberg sind. Die Mitglieder des Ausschusses werden aus den Mitgliedsstädten und -gemeinden des Städtetage Baden-Württemberg gewählt.
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