P 529/2024 Az.: 047.43 / Novelle der Landesbauordnung: Noch zu viele Risiken (17.12.2024)
Gemeinsame Presseinformation des Städtetags Baden-Württemberg
und der Architektenkammer Baden-Württemberg
Novelle der Landesbauordnung: Noch zu viele Risiken
Stuttgart. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag die Reform der
Landesbauordnung (LBO) in den Landtag eingebracht. Städtetag und
Architektenkammer Baden-Württemberg fordern Verbesserungen bei der
Genehmigungsfiktion.
Die Novelle der Landesbauordnung wurde von der Landesregierung
„Gesetz für das schnellere
Bauen“ überschrieben. Es hat eine gute
Intention, denn dass Verfahren beschleunigt und inhaltliche Vorgaben zum Bauen
gelockert werden müssen, ist unbestritten. Architektenkammer und
Städtetag äußern jedoch
übereinstimmend Bedenken, dass der Entwurf genau dieses wichtige
Anliegen erfüllen kann. Denn die Regelungen betreffen nicht nur
Verfahrensabläufe in Planungsbüros und
Baurechtsbehörden, sondern auch grundsätzliche Fragen
der Baukultur und Stadtgestalt.
Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf enthält im Vergleich
zur ersten Fassung vom Juli positive Ansätze.
„Die Landesregierung hat sich erfreulicherweise von
utopischen und fachlich unnötigen Vorgaben zur personellen
Qualifikation der Baurechtsbehörden
verabschiedet“, sagt Dr. Frank Mentrup,
Präsident des Städtetags. Damit sei eine Verteuerung
der Genehmigungsverfahren sowie eine lähmende Verlagerung von
Zuständigkeiten abgewendet worden. „Auch die
ursprünglich vorgesehene Einschränkung der
Verfahrenswahl zumindest für Nicht-Wohngebäude wurde
aus Sicht des Städtetags sinnvoll gelockert. Das
ermöglicht den Bauleuten und Investoren mehr
Rechtssicherheit.“
Anders als bei der Pflicht zum vereinfachten Verfahren hat die Landesregierung
auf die massiven Bedenken von Städtetag und Architektenkammer bei
der geplanten Genehmigungsfiktion nicht hinreichend reagiert. Die vorgesehene
Gestaltung dieser Genehmigungsfiktion wird in vielen Fällen die
beabsichtigte Beschleunigung konterkarieren. Tatsächlich ist damit
zu rechnen, dass entscheidende Fragen in nachlaufenden Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren geklärt werden. „Die
vorgesehene Gestaltung kann für Bauherrinnen und Bauherren
ruinöse Folgen haben, die von keiner Versicherung gedeckt
sind“, warnt Hans Dieterle,
Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer
Baden-Württemberg Dann nämlich, wenn jemand ohne
obligatorische Berufshaftpflichtversicherung einen fehlerhaften Bauantrag
einreicht, dieser Antrag in Folge der Genehmigungsfiktion als genehmigt gilt,
die Baumaßnahme ausgeführt wird und
schließlich wieder rückgebaut werden muss. Die
vorgesehene Regelung verlagert zu viele Risiken auf die Bauherrinnen und
Bauherren.
Damit aus „gut gemeint“ auch
„gut gemacht“ wird, muss die vorgesehene
Regelung der Genehmigungsfiktion zwingend zumindest auf einfache
Wohngebäude begrenzt werden. Schließlich
müssen Bauherren vor den finanziellen Auswirkungen von
nachträglichen Vorgaben zur Bauausführung
geschützt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle
Bauvorlageberechtigten eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und sich
regelmäßig fort- und weiterbilden.
Kontakte
Städtetag Baden-Württemberg
Christiane Conzen
Referentin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0711 22921-48
E-Mail: christiane.conzen@staedtetag-bw.de
Architektenkammer Baden-Württemberg
Gabriele Renz
Pressesprecherin
Telefon 0711 2196-126
E-Mail: gabriele.renz@akbw.de
Dokumente:
- PDF-Datei: 106 kB) (