P 521/2024 Az.: 047.43 / Städte wollen über Geschwindigkeiten innerorts selbst entscheiden (01.10.2024)
PRESSEINFORMATION |
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 521/2024 · Co 01.10.2024
|
Städte wollen über Geschwindigkeiten innerorts selbst
entscheiden Stuttgart/Pforzheim. Zur 1. Verkehrssicherheitskonferenz Baden-Württemberg erklärt der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup: „Die Kommunen unterstützen nach Kräften das Ziel der Vision Zero: Es soll keine Todesopfer oder Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr geben. Vor Ort wird Verkehrssicherheitsarbeit konkret: durch Umbau von Straßenräumen, intensive Aufklärungsarbeit sowie durch dichte Kontrollen und konsequente Sanktionierung. Ich begrüße es, dass sich das Straßenverkehrsrecht in den letzten Jahren nach dem Grundsatz „Sicherheit vor Leistungsfähigkeit“ entwickelt hat. Um stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeiten flächendeckend zur Realität werden zu lassen, braucht es jedoch auch weitergehenden politischen Mut. Wir fordern von Bund und Land daher eine „Mission Zero“, die die Rolle der Kommunen anerkennt und uns die dazu notwendigen rechtlichen Instrumente an die Hand gibt. Dabei sollten das Verkehrsrecht liberalisiert und der kommunale Handlungsspielraum erweitert werden. Als Teil dieser Mission brauchen die Städte mehr Kompetenz bei der Entscheidung über Geschwindigkeiten innerorts, um Ort und Höhe von Geschwindigkeitsbegrenzungen flexibel und gefahrenbezogen anzuordnen bis hin zu Tempo 30 als Grundgeschwindigkeit in der Stadt. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit muss überall so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stärkt. Da sich das Bundesverkehrsministerium mit Minister Volker Wissing hier durchgängig verweigert, brauchen wir wieder mal eine Initiative des Landes Baden-Württemberg auf Bundesebene, um die „Vision Zero“ im Straßenverkehrsgesetz oder der Straßenverkehrsordnung stärker zu verankern und die Selbstverantwortung der Kommunen zu stärken, damit wir unsere Städte als Lebensräume der Menschen attraktiver und sicherer machen können. Für die Autobahnen und Landstraßen brauchen wir zudem ein Tempolimit von 130 bzw. 80 km/h. Das würde auch den CO2 -Ausstoß des Verkehrssektors bundesweit auf einen Schlag um ein Sechstel reduzieren, daher ist das nicht nur für die Verkehrssicherheit ein überfälliger Schritt!“
|
Dokumente:
- PDF-Datei: 106 kB) (