P 512/2024 Az.: 047.43 / Gemeinsame Presseinformation KLV - Steigende Baupreise: Kommunen fordern politische Entscheidung (22.07.2024)
Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunalen Landesverbände
Steigende Baupreise: Kommunen fordern jetzt politische Entscheidung
Kommunen müssen derzeit den Verkauf von landwirtschaftlich
genutzten Grundstücken vom Land genehmigen lassen. Das schreibt
ihnen das Agrarstrukturverbesserungsgesetz vor. Nachdem einige
Städte dagegen vor den Verfassungsgerichtshof gezogen waren, hat
dieser heute geurteilt: Die Regelung verstößt nicht
gegen die Landesverfassung.
Der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird in
der Regel nicht genehmigt und unterliegt hohen Anforderungen.
Städte und Gemeinden sind von der Genehmigung nur befreit, wenn
die Flächen schon in einen Bebauungsplan einbezogen sind. Das
bedeutet: Städte und Gemeinden müssen
zunächst einen Bebauungsplan aufstellen und
beschließen. Erst dann können sie mit den
Grundstückseigentümern verhandeln und die
Flächen erwerben. Ist aber durch einen Bebauungsplan das Baurecht
geschaffen, ist der Kaufpreis deutlich höher, denn dann richtet er
sich nicht mehr nach dem Wert der landwirtschaftlichen Fläche,
sondern nach dem Wert von gesichertem Bauerwartungsland. Diese Mehrkosten muss
eine Kommune anschließend an die Käufer der
Grundstücke weitergeben. Ergebnis: Das Bauen
verzögert sich und wird noch teurer.
Diese Regelung betrifft zahlreiche Städte und Gemeinden in
Baden-Württemberg. Die Städte Meßkirch
und Pfullendorf haben die Regelung durch den Verfassungsgerichtshof
überprüfen lassen. Dieser hat den
Normenkontrollantrag heute abgelehnt. Das Gericht hat geprüft, ob
das Gesetz gegen die Landesverfassung verstößt oder
nicht. „Ob die Regelung im Hinblick auf den hohen
Wohnraumdruck und die immer weiter steigenden Baupreise
zweckmäßig ist, hat das Gericht nicht entschieden.
Diese Frage muss nun mit hoher Priorität politisch diskutiert und
beantwortet werden“, bewerten Ralf Broß,
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Städtetags Baden-Württemberg, Steffen
Jäger, Präsident des Gemeindetages, und Alexis von
Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages,
das Urteil. Der Auftrag zur politischen Diskussion und Entscheidung dieser
Frage sei im Koalitionsvertrag ausdrücklich enthalten.
Die Kommunalen Landesverbände und die am Normenkontrollantrag
beteiligten Städte und Gemeinden fordern, dass die Landesregierung
diesem Auftrag zeitnah nachkommt. Es müsse dringend
erörtert werden, wie die Interessen der Landwirtschaft und das
Interesse an bezahlbaren Grundstückspreisen in einem klugen
Kompromiss zusammengedacht werden können.
Ein solcher Kompromiss könnte als ersten Schritt etwa vorsehen,
dass landwirtschaftliche Flächen bereits mit dem
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vom
Genehmigungserfordernis ausgenommen werden.
Kontakte
Städtetag Baden-Württemberg
Christiane Conzen
Referentin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0711 22921-48
E-Mail: christiane.conzen@staedtetag-bw.de
Gemeindetag Baden-Württemberg
Christopher Heck
Zentralstelle
Telefon: 0711 22572-70
E-Mail: christopher.heck@gemeindetag-bw.de
Landkreistag Baden-Württemberg
Michael Schlichenmaier
Leitung Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0711 22462-42
E-Mail: schlichenmaier@landkreistag-bw.de
Dokumente:
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