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Datum: 29.03.2023

P 450/2023 Az.: 047.43 / Zumeldung zum Beschluss des neuen Kommunalwahlrechts (29.03.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 450/2023 · Co
 

29.03.2023

 

Zumeldung zum Beschluss

des neuen Kommunalwahlrechts
 
 
Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute wesentliche Veränderungen im Kommunalwahlrecht beschlossen.
 
Dazu sagt Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg: „Es ist die größte Kommunalwahlrechtsreform der letzten Jahrzehnte – sie wird weitreichende Änderungen mit sich bringen.
 
Nach enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Städtetag und den Regierungsfraktionen hat der Landtag heute umfangreiche Regelungen beschlossen, die wir mittragen können, auch wenn wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht bei jedem Punkt Konsens erzielt haben und nicht jeder Vorschlag der kommunalen Seite Gehör fand.
 
Mit der Absenkung des Mindestalters für Gemeinderäte auf 16 Jahre betritt Baden-Württemberg Neuland und macht die Reform einzigartig in Deutschland. Das entspricht der Vorreiterrolle Baden-Württembergs in Sache kommunaler Demokratie. Bürgerentscheide gibt es hier schon seit 1956 – im Rest der Bundesrepublik erst seit den 1990er-Jahren. Und bis dahin gab es die Volkswahl von Bürgermeistern auch nur in Baden-Württemberg und Bayern.
 
Die Demokratie bleibt uns nur erhalten, wenn wir sie mutig weiterentwickeln. Die Absenkung des Wahlalters ist eine Antwort auf die älter gewordene Gesellschaft, in der sich junge Menschen besser wiederfinden sollen. Erwachsene stellen weiterhin 97 Prozent der Wahlberechtigten. In ihrer Hand liegt es, ob 16- und 17-Jährige in die Gemeinderäte einziehen.“
 
 

 

 

 


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