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Datum: 25.01.2023

P 445/2023 Az.: 047.43 / Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen: "Große Sachlichkeit beim Blaulicht-Austausch im Innenministerium" (25.01.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 445/2023 · Co
 

25.01.2023

 

Zumeldung zur Pressemitteilung des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen: „ Große Sachlichkeit beim Blaulicht-Austausch im Innenministerium“
 
Stuttgart. Gewalt gegen Polizei-, Ordnungs-, Feuerwehr- und Rettungskräfte ist inakzeptabel. Das machte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, bei dem Treffen im Innenministerium deutlich.
„Es ist verstörend, wenn Helfende selbst zur Zielscheibe von Angriffen werden. Das gilt gleichermaßen für das Haupt- wie für das Ehrenamt. Solche Angriffe verurteilen wir auf das Schärfste. Dennoch darf aus dem Fehlverhalten Einzelner keine allgemeine Verschärfung von Verboten abgeleitet werden.“
Der Städtetag habe mit Expertinnen und Experten seines Rechts- und Verfassungsausschusses diskutiert, ob die Zulässigkeit von Feuerwerk an Silvester stärker begrenzt werden sollte. Dabei wurde deutlich: Bestehende Verbote sollten nicht pauschal ausgeweitet werden. „Vielmehr wünschen sich die Städte größere Flexibilität bei der Festlegung von Verbotszonen. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Vollzug bestehender Gebote gestärkt werden kann, indem bereits zeitlich vor einer konkreten Gefahr für Einsatzkräfte angesetzt wird. Zusammengefasst: Der Städtetag ist für eine Diskussion zur Nachjustierung der bestehenden Regelungen offen, sieht jedoch akut keine zwingende Handlungsnotwendigkeit. Vielmehr ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Übertretung gesetzlicher Regeln und Gewalt gegen Einsatzkräfte konsequent und zeitnah zu verfolgen.“
 

 


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