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Datum: 09.01.2023

P 442/2023 Az.: 047.43 / Konstituierende Sitzung des Städtetags-Vorstands (10.01.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 442/2023 · Co
 

09.01.2023

 

Dr. Peter Kurz weiterhin Präsident des Städtetags Baden-Württemberg
 
 
Stuttgart. Dr. Peter Kurz steht weiterhin an der Spitze des Städtetags. Der amtierende Präsident wurde vom Vorstand im Amt bestätigt.
 
Turnusgemäß hat sich der Vorstand des Städtetags konstituiert und in diesem Rahmen auch Präsident Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, im Amt bestätigt.
 
Kurz ist seit Juni 2018 Präsident des Städtetags Baden-Württemberg und wird es noch bis zum Sommer sein. Da er dann als Oberbürgermeister von Mannheim ausscheidet,
wird der Vorstand voraussichtlich im Juli einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin wählen.
 
Stellvertreter des Präsidenten sind weiterhin Michael Makurath, Oberbürgermeister von Ditzingen, und Rainer Stolz, Bürgermeister von Stockach. Der Präsident und seine Stellvertreter sind jeweils Vorsitzende ihrer Städtegruppen.
 
Neu als ordentliche Mitglieder im Vorstand sind nun Oberbürgermeister Jan Zeitler, Überlingen, und Bürgermeister Oliver Rein, Breisach.
 
Turnusgemäß ausgeschieden sind Oberbürgermeister Michael Lang, Wangen, und Bürgermeister Michael Benitz, Staufen im Breisgau.
 
 
 
 
Städtegruppen 
Die Mitglieder des Städtetags Baden-Württemberg sind die Städtegruppen A, B und C eingeteilt.
Die Stadtkreise bilden die Städtegruppe A. Die Mitgliedstädte über 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe B.
Die Mitgliedstädte bis 15.000 Einwohner bilden die Städtegruppe C. Mitgliedstädte zwischen 15.000 Einwohnern und 20.000 Einwohner können sich für die Zugehörigkeit zur Städtegruppe B oder C entscheiden.
 

Vorstand
Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Der Vorstand besteht aus den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Städtegruppen, je vier weiteren Mitgliedern jeder Städtegruppe und dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
 

 


Dokumente: