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Datum: 09.09.2022

P 431/2022 Az.: 047.43 / Integrationsmanagement ist eine langfristige und unverzichtbare Aufgabe der Städte und Gemeinden (09.09.2022)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
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Az 047.43 - P 431/2022 · Ra
 

09.09.2022

 

Integrationsmanagement ist eine langfristige und unverzichtbare Aufgabe der Städte und Gemeinden

 
Stuttgart. Das Förderprogramm Integrationsmanagement wird für die kommenden Jahre neu aufgelegt. Der Städtetag wirbt für eine Weiterentwicklung. Ziel muss es sein, das Integrationsmanagement mittelfristig gesetzlich zu verankern.
 
Integration ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das sowohl zugewanderte Fachkräfte als auch zugewanderte Schutzsuchende betrifft. Seit seiner Einführung im Jahre 2017 hat sich das Integrationsmanagement als Kernelement des Paktes für Integration etabliert. Integrationsmanagerinnen und -manager unterstützen in ganz Baden-Württemberg Geflüchtete bei der Integration in den Alltag.
 
„Die Integrationsarbeit gelingt am besten direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden“, so Gudrun Heute-Bluhm.
 
Die Flüchtlingswelle 2015/2016 sowie die aktuell hohen Zugänge an Geflüchteten aus der Ukraine verdeutlichen, dass Integrationsarbeit eine dauerhafte und unverzichtbare Aufgabe in den Städten und Gemeinden ist. Eine schnelle und erfolgreiche Integration birgt ein enormes Potential für die Stadtgesellschaft und ist gleichermaßen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Dabei muss die Integration von Geflüchteten in unterschiedlichen Lebensbereichen gelingen, die von Wohnen und Sprache bis hin zu Arbeit und Teilhabe reichen.
 
 
Integrationsmanagerinnen und -manager in den Städten und Gemeinden fördern mit ihrer Arbeit den individuellen Integrationsprozess. Sie wirken insbesondere daraufhin, dass Geflüchtete dazu befähigt werden, sich einen Überblick über vorhandene Strukturen und Angebote der Stadtgesellschaft zu verschaffen und Angebote selbstständig wahrzunehmen.
 
„Ziel muss es sein das Erfolgsmodell Integrationsmanagement gesetzlich zu verstetigen und damit Planungssicherheit für die Integrationsarbeit in der Anschlussunterbringung zu schaffen“, so Gudrun Heute-Bluhm.
 
In Baden-Württemberg teilt sich das Unterbringungssystem in die Bereiche Erstaufnahme, vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung auf. Geflüchtete durchlaufen das System und werden dabei bei in den unterschiedlichen Stufen in Integrationsfragen beraten und in ihrer Integrationsfähigkeit gefördert. Den größten zeitlichen Umfang verbringen die Geflüchteten in der städtischen Anschlussunterbringung. Eine gesetzliche Verankerung der Integrationsarbeit ist bisher – anders als in der Erstaufnahme und in der vorläufigen Unterbringung – noch nicht erfolgt.
 
Eine gesetzliche Verstetigung des Förderprogramms Integrationsmanagement erlaubt es den Städten und Gemeinden, Personal langfristig zu binden und die Qualität der bisher befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines schwierigen Stellenmarktes und dem Mangel an Fachkräften.
 
Der Städtetag hat bereits im Jahr 2019 das beigefügte Positionspapier zur Integration veröffentlicht. In Bezug auf die Weiterentwicklung des Förderprogramms Integrationsmanagements hat der Städtetag das ebenfalls beigefügte Impulspapier veröffentlicht.
 
 
 
 
 
 

 


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