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Datum: 21.09.2021

P 408/2021 Az.: 047.43 / PM der KLVen zu den heutigen Beratungen des Ministerrats über den Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan 2022 (21.09.2021)

Gemeinsame Pressemitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Landkreistags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg

Auch 2022 hoher Finanzbedarf in den baden-württembergischen Kommunen

Zu den heutigen Beratungen des Ministerrats über den Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan 2022 erklären die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände, Steffen Jäger (Gemeindetag Baden-Württemberg), Dr. Peter Kurz (Städtetag Baden-Württemberg) und Joachim Walter (Landkreistag Baden-Württemberg):

„Nachdem die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf die aus Landessicht maßgeblichen Finanzposten für den Haushalt 2022 festgelegt hat, ist es nun wichtig, den Blick auf die Finanzbedarfe der Kommunen zu richten, damit der Haushaltsgesetzgeber sich
ein Gesamtbild machen kann.“
Land und Kommunale Landesverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag) haben bereits im Juli dieses Jahres die Themen gemeinsam festgehalten, die aus kommunaler Sicht maßgeblich sind und in der Gemeinsamen Finanzkommission beraten werden sollen.
Die Kommunalen Landesverbände haben diese Themen inzwischen gegenüber dem Finanzministerium weiter konkretisiert.

  • Die Kommunen erwarten auch im Haushaltsjahr 2022 wieder geringere Einnahmen aus Steuern und dem Kommunalen Finanzausgleich. Gegenüber der Vor-Corona-Zeit beträgt das Minus rund 2,5 Mrd. Euro.
  • Im Haushaltsjahr 2022 ist daher gerade für die steuereinnahmeschwächeren Kommunen eine erneute Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Rahmen des Finanzausgleichs erforderlich, um deren Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
  • Um im Jahr 2022 in den Kommunen zukunftsgerichtete Weichenstellungen vornehmen zu können, bedarf es zudem finanzieller Mittel für die Schulen, etwa für Digitalisierung, Schulsozialarbeit sowie Inklusion, und eines Dialogs über die Erfordernisse der „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“. Durch die erst kürzlich auf Bundesebene herbeigeführte Entscheidung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen, hat eine grundsätzliche Klärung dieser Frage nochmals besonderes Gewicht bekommen.
  • Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Zielsetzungen des „Paktes für gute Bildung und Betreuung“. Es besteht weiterhin Bedarf zur Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze und deshalb muss eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie Kommunen bei Investitionen für den Kita-Ausbau unterstützt werden können. Neben der Quantität gilt es durch die dauerhafte Absicherung der Leitungszeit in den Kindertagesstätten auch die Qualität zu sichern.
  • Der vor den Kommunen liegende Investitionsbedarf im Bereich zukunftsweisender und klimawirksamer Maßnahmen ist erheblich. Die Auflage eines „Kommunalen Investitionsfonds Zukunfts- und Klimaland BW“ bietet die Möglichkeit diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
  • Auch der Ausbau und ökologisch nachhaltige Umbau von Mobilitätsangeboten kann aus Sicht der Kommunen nur auf der Grundlage einer fairen Finanzierung gelingen.
  • Um in den Kommunen zeitnahe Fortschritte in der „Verwaltungsdigitalisierung“ machen zu können, werden Finanzmittel für die technische Infrastruktur sowie für die Implementierung entsprechender Prozesse benötigt.
  • Die unteren Verwaltungsbehörden erbringen vielfältige Leistungen zur Aufrechterhaltung bestehender Infrastruktur und zur Gewährleistung von Rechtssicherheit. Im Umfeld stetig steigender Anforderungen benötigen diese eine finanzielle und personelle Stärkung. Dazu gehört auch die längst überfällige Erhöhung der Landesmittel für die Unterhaltung der Landesstraßen.
  • Nicht zuletzt bedarf es zusätzlicher Mittel zur Gewährleistung der „Krisen- und Zukunftsfestigkeit der Krankenhäuser“. Die Pandemie hat nochmals unterstrichen, wie bedeutend eine auskömmliche Finanzierung und die Investitionskostenförderung der Krankenhäuser ist.
  • Darüber hinaus bedarf es zeitnah einer Verständigung in welchem Zeitrahmen und in welcher Ausgestaltung die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrags auf kommunaler Ebene realisiert werden sollen. Dies ist die Voraussetzung, um den hierfür erforderlichen Finanzbedarf ermitteln zu können. Denn jedes Ziel muss finanziert und umgesetzt werden, deshalb gilt es zunächst die Rahmenbedingungen zu klären.

Die Präsidenten von Gemeindetag, Städtetag, und Landkreistag, erwarten in Anbetracht der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen schwierige Verhandlungen mit dem Land. Um den benannten Themen und Herausforderungen vor Ort und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, bedarf es jedoch nach Auffassung der Kommunalen Landesverbände leistungsfähiger Kommunen und einer Finanzierung, die dem tatsächlichen Bedarf gerecht wird. Eine nicht auskömmliche Finanzierung führt zu Defiziten in der Qualität und zu gebremster Geschwindigkeit bei der Realisierung von Zukunftszielen, wofür die Kommunen nicht einseitig die Verantwortung übernehmen können.


Hintergrund:
Die Gemeinsame Finanzkommission (GFK) zwischen Land und Kommunen ist nach dem Finanzausgleichsgesetz mit je einem Vertreter oder einem Vertreter des Gemeindetags, des Landkreistags und des Städtetags Baden-Württemberg sowie des  Finanzministeriums, des Innenministeriums und des Staatsministeriums besetzt. Sie dient der Gewährleistung des verfahrensmäßigen Schutzes der kommunalen Selbstverwaltung vor Entscheidungen über den kommunalen Finanzausgleich. Die GFK legt dem Landtag und der Landesregierung Empfehlungen zur Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen vor.



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