Städte in Baden-Württemberg haben Homeoffice-Angebot
stark ausgebaut
Stuttgart. Der Anteil der mobilen Büro-Arbeitsplätze
in den baden-württembergischen Stadtverwaltungen hat sich in den
vergangenen zwölf Monaten versechsfacht. Das hat eine kurzfristige
Umfrage des Städtetags zum Ausbau von Homeoffice ergeben, an der
sich 103 von 190 Städtetagsmitgliedern beteiligt haben.
Der Fokus der Umfrage lag auf den Arbeitsplätzen in den
Kernverwaltungen der Städte, denn dort eignen sich viele der
Arbeitsplätze grundsätzlich zumindest teilweise
für Homeoffice.
Als Homeoffice-Arbeitsplätze gelten alle
Arbeitsplätze, bei denen Homeoffice möglich ist,
ungeachtet des tatsächlichen zeitlichen Anteils von Homeoffice am
jeweiligen Arbeitsplatz.
Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) der
städtischen Arbeitsplätze befinden sich in der
Kernverwaltung. Davon eigenen sich wiederum drei Viertel (73 Prozent) ganz oder
teilweise für die Arbeit zu Hause.
Von den sich für Homeoffice eignenden Arbeitsplätzen
in der Kernverwaltung waren 11 Prozent schon vor Beginn der Corona-Pandemie
(Stand: Februar 2020) Homeoffice-Arbeitsplätze. Durch den Ausbau
in der Corona-Pandemie ist dieser Anteil auf inzwischen 67 Prozent gestiegen.
Auch beim restlichen Drittel (33 Prozent) ist das gegebenenfalls noch
möglich.
„Die Stadtverwaltungen haben also innerhalb kurzer Zeit und
unter schwierigen Rahmenbedingungen die Zahl an
Homeoffice-Arbeitsplätzen stark erhöht und wollen sie
noch weiter ausbauen“, sagte Gudrun-Heute-Bluhm,
geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Städtetags Baden-Württemberg mit Blick auf die
Umfrageergebnisse.
Förderlich für den Ausbau von Homeoffice sind
elektronische Aktenführung und flexible Regelungen
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Motivation durch
die Verwaltungsspitze. Für eine gute IT-Infrastruktur brauchen die
Verwaltungen ausreichend Finanzmittel.
Verzögerungen beim Homeoffice-Ausbau ergeben sich dagegen durch
Lieferengpässe bei der IT-Ausstattung oder durch schlechte
Breitbandversorgung. Als hinderlich wurden ungeeignete gesetzliche Regelungen
beim Datenschutz und Arbeitsschutz sowie gesetzliche Formvorschriften genannt,
zum Beispiel persönliches Erscheinen etc.
„Anpassung genau in diesen Punkten wären gut
geeignet, das mobile Arbeiten auszubauen. Daneben wünschen sich
unsere Mitglieder steuerliche Anreize durch den Gesetzgeber oder konkrete
Förderprogramme für den
Homeoffice-Ausbau“, berichtet Gudrun Heute-Bluhm.
„Wir freuen uns sehr über diese Fortschritte in
den Rathäusern“, sagte sie weiter.
„Im Zusammenspiel von weiteren Schritten in der
Digitalisierung der Verwaltung, durchdachten Regelungen, einer offenen
Kommunikation, flexiblen Arbeitszeiten und dem Vertrauen der Verwaltungsspitze
in ihre Mitarbeiterschaft kann das Konzept Homeoffice in der Verwaltung
dauerhaft gelingen und integriert werden. Wir freuen uns alle auf die Zeit, wo
wir uns wieder sorglos persönlich begegnen können,
denn das ist wichtig und nicht durch Monitore zu ersetzen. Aber Homeoffice wird
nun hoffentlich breit und dauerhaft die Formen unseres heutigen Arbeitens
ergänzen.“
Einer möglichen Homeoffice-Pflicht erteilte sie eine klare Absage:
„Wir brauchen jetzt keine Verordnungen, die das Thema
unnötig bürokratisieren oder verpflichtend regeln
wollen. Vertrauen wir darauf, dass mobiles Arbeiten überall dort
zunimmt, wo wir es denen, die es anbieten können, nur so einfach
wie möglich machen.“ |
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