Sprungziele
Inhalt

P 375/2020 Az.: 047.43 / Zumeldung zur heutigen Einigung der Landesregierung auf Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen und zur geplanten Hotspot-Strategie (01.12.2020)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 375/2020 · Co
 

01.12.2020

 

Zumeldung zur heutigen Einigung der Landesregierung auf Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen und zur geplanten Hotspot-Strategie   â ;€‚ 
 
 
Stuttgart. Der Städtetag begrüßt die heute von der Landesregierung bekannt gegebenen Regelungen für den Schulbetrieb vor Weihnachten. Auch der Städtetag hatte dafür plädiert, die Schulen offen zu halten.
 
„Die vorgesehene Regelung für jüngere und ältere Schüler ist sachgerecht. Es wäre sonst damit zu rechnen gewesen, dass sich zumindest ein Teil der älteren Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit eher mit Freunden getroffen hätten als tatsächlich daheim zu bleiben“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg.
 
Einverstanden zeigte sich der Städtetag weiterhin mit der Ankündigung, unmittelbar nach dem Weihnachtswochenende zu schärferen Regeln bei privaten Treffen zurückzukehren. „Es wird nach Weihnachten absehbar den Bedarf geben, die Zahlen weiter zu senken. Eine Freigabe zu Silvester hätte das Gegenteil bewirkt“, so Kurz.
 
Die Kommunalen Landesverbände sind im engen Austausch mit der Landesregierung zu der Frage, wie die angedachte Hotspot-Strategie zügig formuliert werden kann. In Orten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 je 100.000 Einwohner ist die Senkung besonders dringlich und die allgemeinen Maßnahmen reichen nicht aus. Die Überlegungen gingen in die richtige Richtung, zunächst mit einem Bündel von Verschärfungen vor Ort einzugreifen, sagte Kurz. Schwerwiegendere Eingriffe wie zum Beispiel auch Ausgangsbeschränkungen sollten indessen in ihren Grundzügen landesweit in der Corona-Verordnung geregelt werden und dürften kein Automatismus sein, der allein an einem täglich schwankenden Infektionswert anknüpft. Sie müssten im konkreten Fall und in ihrer Dauer unabweisbar sein.
 

 

 

 


Dokumente: