P 372/2020 Az.: 047.43 / Städtetag erfreut über drei erledigte Themen vor der Sommerpause (31.07.2020)
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Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bearbeiterin Christiane Conzen E christiane.conzen@staedtetag-bw.de T 0711 22921-48 F 0711 22921-42 Az 047.43 - P 372/2020 · Co 31.07.2020
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Städtetag erfreut über drei erledigte Themen vor der
Sommerpause
Stuttgart. Unmittelbar vor der Sommerpause kam an gleich drei für die Kommunen wichtige Themen ein Knopf: Der Corona-Finanzpakt mit dem Land wurde geschlossen, die Grundsteuerreform wurde vom Kabinett auf den Weg gebracht und die Verhandlungen zum BTHG-Rahmenvertrag sind abgeschlossen. „Alle drei Themenbereiche sind von großer Bedeutung für die Kommunen in Baden-Württemberg. Wir haben uns größte Mühe gegeben, dabei nicht nur die finanziellen Interessen unserer Mitglieder zu vertreten, sondern auch mit Blick auf das Land als Ganzes und den Zusammenhalt der Gesellschaft dabei die inhaltlich und organisatorisch richtige Lösung zu finden“, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Kommunaler Stabilitäts- und Zukunftspakt Nach intensiven und zuweilen zähen Verhandlungen haben die Kommunalen Landesverbände ein Ergebnis erzielen können, das die durch die Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogenen kommunalen Haushalte stabilisieren kann. „Bund und Land haben erkannt, dass die kommunale Ebene als Auftraggeber gerade für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen unverzichtbar, also wenn man so will ‚systemkritisch‘ ist“, so Gudrun Heute-Bluhm. Von der Leistungsfähigkeit kommunaler Haushalte hänge in nicht geringem Maße ab, ob und wie die regionale Wirtschaft sich von dem Einbruch erholen kann. „Wir haben unseren Mitgliedern daher die Bitte des Ministerpräsidenten ans Herz gelegt, die für 2020 veranschlagten und geplanten Projekte nun zu beauftragen und umzusetzen. Nur wer jetzt auch ein gewisses Risiko in Kauf nimmt, stärkt die Chance, den kommunalen Krisenmotor am Laufen zu halten.“ Letzte Sicherheit könne momentan niemand geben, aber immerhin konnte eine Rückzahlung der vorläufig ausgezahlten Schlüsselzuweisungen abgewendet werden. Wie es weitergeht, werde sich erst auf Basis der für September geplanten Sondersteuerschätzung absehen lassen. Grundsteuerreform Auch bei der Grundsteuer müssen übergeordnete politische Ziele kommunal umgesetzt werden. Die Landesregierung hat sich mit dem nun beschlossenen Entwurf für ein Landesgrundsteuergesetz an den Vorschlägen des Städtetags orientiert. „Wir haben das Modell einer Bodenwertsteuer mit gespaltener Messzahl für Wohn- und Gewerbegrundstücke in unseren Gremien anhand von Musterrechnungen entwickelt. Im Vordergrund stand dabei die Entwicklung einer zeitnahen, verfassungskonformen und möglichst einfach umzusetzenden Lösung. Mit der Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen bei der Steuermesszahl kann gewährleistet werden, dass mit der Reform keine unverhältnismäßige Belastung des Wohnens einhergeht. Wie auch auf Bundesebene haben wir dabei die politische Zusage gegeben, die Reform nicht zum Anlass für Steuererhöhungen zu nehmen. Deshalb werden wir unsere Mitglieder bei der Umsetzung des Gesetzes darin unterstützen, die Hebesätze so zu verändern, dass die Reform vor Ort aufkommensneutral umgesetzt werden kann“, bekräftigte Gudrun Heute-Bluhm. Landesrahmenvertrag nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Das als Jahrhundertreform bezeichnete Bundesteilhabegesetz, das die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland konkretisiert, muss auf Landesebene umgesetzt werden. Hierzu haben in den vergangenen drei Jahren langwierige Verhandlungen stattgefunden, die in dieser Woche abgeschlossen werden konnten. Die kommunalen Vertreter haben sich mit den Verbänden der Behindertenhilfe und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt. Dieser ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Menschen in den Städten die nächsten Entwicklungsschritte hin zu inklusiven Gemeinwesen gehen können. Unmittelbar betrifft das Ergebnis die Stadtkreise, mittelbar hinsichtlich der Kostenfolgen und ihrer bereits vereinbarten teilweisen Übernahme durch das Land auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Gudrun Heute-Bluhm: „Damit ist ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderungen verbunden, der sich in die Gesamtgesellschaft auswirken soll und wird.“ Corona-Sommer Es sei gut, dass in diesen drei wichtigen Themenfeldern, von denen zwei schon vor der Corona-Krise auf der Agenda standen, nun die Eckpunkte beschlossen sind, so Heute-Bluhm weiter. „Die nächsten Wochen und Monate werden die Aufmerksamkeit unserer Städte und Gemeinden wieder auf die Bewältigung der Corona-Krise lenken. Wir haben daher beim Sozialminister eingefordert, dass für die Entscheidungen rund um möglicherweise notwendige Schließungen von Kitas und Schulen landesweite Maßstäbe und Standards entwickelt werden, die bis zum Ende der Ferien vorliegen. In der vom Sozialministerium eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe zu einer möglichen zweiten Welle werden wir uns dafür einsetzen, dass bei den konzeptionellen Erwägungen die kommunalen Bedürfnisse und Einschätzungen berücksichtigt werden.“
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