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P 358/2020 Az.: 047.43 / Kita-Betreuung: Kommunen wollen April-Gebühren nicht einziehen (24.03.2020)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

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Christiane Conzen
 
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Az 047.43 - P 358/2020 · Co
 

24.03.2020

 

Kita-Betreuung: Kommunen wollen

April-Gebühren nicht einziehen
 
 
Stuttgart. Die Kitas sind seit einer Woche geschlossen – doch was ist mit den Elternbeiträgen? Städte, Gemeinden und Kirchen haben sich darauf verständigt, im April keine Gebühren einzuziehen.
 
Nachdem klar war, dass die Kindertageseinrichtungen im Zuge der Corona-Krise geschlossen werden, kamen schnell Fragen nach dem Umgang mit den Gebühren auf. Städtetag Baden-Württemberg und Gemeindetag Baden-Württemberg haben sich mit den vier Kirchen im Land auf eine gemeinsame Linie verständigt.
 
„Wir stellen fest, dass einige Kommunen in Baden-Württemberg bereits entschieden haben, die Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zu erlassen“, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Zu berücksichtigen seien dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort, da Satzungen, Nutzungsvereinbarungen oder privat-rechtliche Verträge unterschiedlich ausgestaltet seien.
 
Sowohl der Städtetag Baden-Württemberg als auch der Gemeindetag Baden-Württemberg empfehlen ihren Mitgliedern, also den Städten und Gemeinden im Land, im April den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren zunächst auszusetzen oder im Übrigen bei Härtefällen zu stunden.
 
Das sei allerdings noch keine abschließende Regelung, so Gudrun Heute-Bluhm. „Angesichts der knappen Zeit verfahren wir jetzt aber so, endgültig wird das später geklärt.“
 
Städtetag und Gemeindetag haben die Landesregierung aufgefordert, eine Beteiligung des Landes an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen mit den Kommunalen Landesverbänden zu verhandeln.
 
Die Verbände haben ihren Standpunkt für ein Aussetzen der Gebühren bereits mit den vier Kirchen im Land abgestimmt, die ebenfalls Kindertageseinrichtungen betreiben. Wenn sich eine Kommune für den Vorschlag, die Gebühren auszusetzen, entscheidet, sollten auch die sonstigen freien Träger vor Ort noch mit einbezogen werden.
 
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ausdrücklich betont, dass auch freie Träger der Kinderbetreuung grundsätzlich von den allgemeinen Rettungsschirmen des Bundes und des Landes profitieren können.
 

 

 

 


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