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P 343/2019 Az.: 047.43 / Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses in Schwetzingen, 8. März 2019 (08.03.2019)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 343/2019 · Co
 

08.03.2019

 

Von Bürgerentscheiden bis Digitalfunk - Ausschuss des Städtetags traf sich in Schwetzingen
 
 
Schwetzingen/Stuttgart. Die integrierten Leitstellen, der Digitalfunk im Feuerwehrwesen, die Auswirkungen von Bürgerentscheiden und der neue E-Government-Pakt mit der Landesregierung waren die Themen bei der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses in Schwetzingen.
 
Die Ausschussmitglieder berieten intensiv über die aktuellen kommunalen Themen.
 

Zukünftige Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg
Integrierte Leitstellen sind ein elementares Werkzeug, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Deshalb kann die künftige Struktur nur in Abstimmung mit den dafür Verantwortlichen vor Ort (Stadt- und Landkreise und Deutsches Rotes Kreuz) erfolgen. „Der Städtetag erwartet, dass das Land wie angekündigt auch seiner finanzpolitischen Verantwortung hierbei gerecht wird“, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetag Baden-Württemberg. Dies betreffe insbesondere den Aufwand im Bereich der Digitalisierung der Leitstellen.
Sie wird sich nicht zwingend an bisherigen Grenzen orientieren können, sondern muss auch die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung abbilden.
 
Digitalfunk im Feuerwehrwesen
Bereits seit 2010 werden die Voraussetzungen für die Umstellung auf den digitalen Funk im Feuerwehrwesen geschaffen. Von den 34 Leitstellen im Land sind derzeit 30 auf den Digitalfunk vorbereitet. Durch die Einführung des Digitalfunks können mehr einsatztaktische Varianten angewendet werden und es wird das für die Polizei aufgebaute Digitalfunknetz verwendet, wodurch das bisher eigenständige Analog-Funknetz entbehrlich wird. Die Kommunikationsbreite kann erweitert werden und gleichzeitig können die Kommunen Kosten sparen.
 
Auswirkungen von Bürgerentscheiden
Durch eine Gesetzesänderung können seit 2015 Bürgerentscheide in Baden-Württemberg auch zu Aufstellungsbeschlüssen für Bauleitpläne gefasst werden. Bauleitpläne erfordern eine umfassende Interessensabwägung. Die Weiterentwicklung einer Stadt, vor allem durch eine verbesserte Wohn- und Arbeitsplatzsituation, stehen dabei häufig im Mittelpunkt. Wie diese gemeinwohlorientierten Aspekte bei der Entscheidung der Abstimmenden Berücksichtigung finden können und damit auch Vorrang vor individuellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger, hat der Ausschuss beraten. Die Entscheidung der Freiburger Bürgerschaft vom 24. Februar 2019, ein großes Baugebiet (Dietenbachgebiet) neu zu erschließen, bildete dafür eine Grundlage.
 
E-Government-Pakt mit der Landesregierung.
Den Städten sind zwei Punkte bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wichtig. Erstens muss man den innovativen Vorreitern den Freiraum geben, um Neues wagen zu können und zweitens muss jede Innovation allen Kommunen zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden. „Beide Punkte erreichen wir mit dem nun unterschriebenen E-Government-Pakt“, betonte Gudrun Heute-Bluhm.
 
Auf Wunsch einiger innovativer Städte im Bereich E-Government haben sich die Mitgliedstädte des Städtetags für ein starkes Mit- und Füreinander bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen ausgesprochen. Alle Anstrengungen sollen gebündelt im gemeinsamen Landesportal www.service-bw.de erfolgen. Nur gemeinsam können die Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Land die notwendige Digitalisierung der Verwaltungsleistungen angehen. „Wichtig ist allen Beteiligten, dass die digitalen Verwaltungsleistungen anhand der Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet werden, also der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Baden-Württemberg“, so Heute-Bluhm weiter.
 
 
Rechts- und Verfassungsausschuss
Der Rechts- und Verfassungsausschuss ist ein Fachausschuss mit Querschnittsfunktion. Rechtspolitische Entscheidungen werden dort von den Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen aus den Mitgliedstädten des Städtetags Baden-Württemberg zusammen mit Fachfragen bewertet. Er berät in rechtlicher Sicht ressortübergreifend und ergänzt damit das Meinungsbild der anderen Fachausschüsse. Seine Beschlüsse werden Grundlage für die Entscheidungen im Vorstand des Städtetags.
 
Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses ist Bürgermeister Dr. Martin Schairer, Stuttgart. Seine Stellvertreter sind Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Emmendingen, und Bürgermeister Oliver Rein, Breisach am Rhein.
 
 

 
 


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