Einwanderungsgesetz für Fachkräfte: Integrationsfragen wurden nicht
berücksichtigt
Stuttgart.
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Einwanderungsgesetz
für Fachkräfte äußert sich der Städtetag
Baden-Württemberg:
Der Städtetag begrüßt die Grundintention des Gesetzes,
Fachkräften eine geordnete Zuwanderung zu erleichtern. Die Aufnahme von
Arbeit ist nach Erfahrung der Städte das beste Mittel der Integration.
Daran messen wir das neue Gesetz. Wir bedauern, dass der Entwurf mit
unnötiger Geschwindigkeit auf den Weg gebracht wurde die Kommunen
wurden dabei leider nicht ausreichend gehört. Über einige
Verfahrensfragen hinaus konnten die Praktiker in den Städten und Gemeinden
keine Bewertung abgeben. Man hat uns das Gefühl gegeben, an der Meinung
und den Anregungen der Kommunen zu der Sache nicht interessiert zu sein,
bedauerte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Städtetags Baden-Württemberg, sie wünscht sich deshalb
für die Kommunen ausreichend Zeit, um den Entwurf mit Blick auf die
Integrationswirkung lesen und kommentieren zu können.
Den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene wurde lediglich eine
dreiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Der komplexe Entwurf
konnte in dieser Zeit nicht sorgfältig bewertet werden.
Weitere Fragen der Integration seien im Entwurf noch völlig offen:
Wir erwarten, dass man uns Zeit gibt, die geplanten Regelungen
verantwortlich zu betrachten, denn das Thema Fachkräfte hat unmittelbar
mit Integration zu tun und da sind die Kommunen im Spiel, und zwar in
der ersten Reihe, denn Integration passiert vor Ort.
Eine der zentralen Fragen an den Entwurf habe auch das Sozialministerium
Baden-Württemberg bereits aufgegriffen: Eine befristete
Beschäftigungsduldung für Geflüchtete ist kontraproduktiv. Gut
integrierten Menschen, die sich mit ihrem Arbeitsplatz selbst versorgen
können, sollte der Aufenthalt nicht mit einer solchen Regelung weiter
limitiert werden. Das ist ein zentrales Thema auf kommunaler Ebene, und es
frustriert die vielen ehrenamtlichen Helferkreise zutiefst, wenn solche
Menschen gezwungen werden, das Land wieder zu verlassen. Auch die Arbeitgeber
können mit solchen Fristen nicht zuverlässig planen wenn wir
den Arbeitskräftemangel ernsthaft angehen wollen, kann man hier gleich
anfangen.
Problematisch sieht der Städtetag schließlich auch die
beabsichtigten Parallelstrukturen, die mit der Schaffung von Zentralen
Ausländerbehörden einhergehen würden. Die Einrichtung mindestens
einer zentralen Ausländerbehörde pro Bundesland für Einreise
und Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis neben den bestehenden
Ausländerbehörden erschweren und verteuern die verfahrensrechtliche
Abwicklung unnötig.
Gudrun Heute-Bluhm: Wir wollen im neuen Jahr die Diskussion um die
Integration neuer Fachkräfte gemeinsam mit allen Beteiligten
führen.
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