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P 340/2018 Az.: 047.43 / Zumeldung Fachkräfteeinwanderungsgesetz (21.12.2018)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 · Co
 

19.12.2018

 

Einwanderungsgesetz für Fachkräfte: Integrationsfragen wurden nicht berücksichtigt

 
 
Stuttgart.  Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte äußert sich der Städtetag Baden-Württemberg:
 
„Der Städtetag begrüßt die Grundintention des Gesetzes, Fachkräften eine geordnete Zuwanderung zu erleichtern. Die Aufnahme von Arbeit ist nach Erfahrung der Städte das beste Mittel der Integration. Daran messen wir das neue Gesetz. Wir bedauern, dass der Entwurf mit unnötiger Geschwindigkeit auf den Weg gebracht wurde – die Kommunen wurden dabei leider nicht ausreichend gehört. Über einige Verfahrensfragen hinaus konnten die Praktiker in den Städten und Gemeinden keine Bewertung abgeben. Man hat uns das Gefühl gegeben, an der Meinung und den Anregungen der Kommunen zu der Sache nicht interessiert zu sein“, bedauerte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, sie wünscht sich deshalb für die Kommunen ausreichend Zeit, um den Entwurf mit Blick auf die Integrationswirkung lesen und kommentieren zu können.
 
Den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene wurde lediglich eine dreiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Der komplexe Entwurf konnte in dieser Zeit nicht sorgfältig bewertet werden.
 
Weitere Fragen der Integration seien im Entwurf noch völlig offen: „Wir erwarten, dass man uns Zeit gibt, die geplanten Regelungen verantwortlich zu betrachten, denn das Thema Fachkräfte hat unmittelbar mit Integration zu tun – und da sind die Kommunen im Spiel, und zwar in der ersten Reihe, denn Integration passiert vor Ort.“
 
Eine der zentralen Fragen an den Entwurf habe auch das Sozialministerium Baden-Württemberg bereits aufgegriffen: „Eine befristete Beschäftigungsduldung für Geflüchtete ist kontraproduktiv. Gut integrierten Menschen, die sich mit ihrem Arbeitsplatz selbst versorgen können, sollte der Aufenthalt nicht mit einer solchen Regelung weiter limitiert werden. Das ist ein zentrales Thema auf kommunaler Ebene, und es frustriert die vielen ehrenamtlichen Helferkreise zutiefst, wenn solche Menschen gezwungen werden, das Land wieder zu verlassen. Auch die Arbeitgeber können mit solchen Fristen nicht zuverlässig planen – wenn wir den Arbeitskräftemangel ernsthaft angehen wollen, kann man hier gleich anfangen.“
 
Problematisch sieht der Städtetag schließlich auch die beabsichtigten Parallelstrukturen, die mit der Schaffung von Zentralen Ausländerbehörden einhergehen würden. Die Einrichtung mindestens einer zentralen Ausländerbehörde pro Bundesland für Einreise und Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis neben den bestehenden Ausländerbehörden erschweren und verteuern die verfahrensrechtliche Abwicklung unnötig.
 
Gudrun Heute-Bluhm: „Wir wollen im neuen Jahr die Diskussion um die Integration neuer Fachkräfte gemeinsam mit allen Beteiligten führen.“
 
 

 
 


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