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P 339/2018 Az.: 047.43 / Zumeldung Urteil BGH Amtsblatt Crailsheim (21.12.2018)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 · Co
 

19.12.2018

 

Amtsblätter sind in der heutigen Medienwelt keine Konkurrenz für Tageszeitungen 

 
 
Stuttgart. Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – Südwest Presse gegen die Stadt Crailsheim gegen die kostenlose Verteilung eines Amtsblatts – äußert sich der Städtetag Baden-Württemberg:
 
„Wir haben die Stadt Crailsheim in diesem Verfahren unterstützt“, sagte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Das Urteil werden wir nun genau analysieren, bevor wir uns dazu gegenüber den Städten zu der Frage äußern, welchen Inhalt Amtsblätter künftig haben dürfen. Wir werden außerdem nach Weihnachten mit denjenigen Kontakt aufnehmen, die neben den Kommunen von dem Urteil unmittelbar betroffen sind: Kirchen, Vereine und andere gesellschaftliche Gruppierungen haben vielerorts ein hohes Interesse daran, die Menschen über ihre Angebote durch Amtsblätter zu informieren. Oft bietet das Amtsblatt sogar die einzige Chance, deren Informationen kontinuierlich und stadtweit zu verbreiten. Soweit diese Öffentlichkeitsarbeit wegen des Urteils nicht fortgesetzt werden kann, sind die Zeitungen gefordert, diese Informationsanliegen aufzugreifen.“
 
In den 1101 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gibt es etwa 700 Amtsblätter, die jeweils unterschiedlich gestaltet sind. „Jede betroffene Kommune muss daher jetzt selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen sie aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Stadtblatt Crailsheim zieht“, so Gudrun Heute-Bluhm weiter.
 
Die Zusammenarbeit zwischen Städten und den örtlichen Medien ist im Allgemeinen gut. Die Kommunen schätzen die Arbeit der Zeitungen und sind sich deren großer Bedeutung für die Information der Bevölkerung, das Gemeinwesen und die lokale Demokratie bewusst. Unter einer schwindenden Zahl an Zeitungsabonnenten leiden daher auch die Kommunen, mindestens aber die Wahlbeteiligung.
 
Deshalb müssen die modernen Informationsmöglichkeiten Zeitungen wie auch Kommunen zum Handeln veranlassen. „Die Menschen können und wollen sich in digitalen Zeiten vielfältig und in zeitgemäßen Formaten informieren. Sowohl die Zeitungsverlage als auch die Kommunen müssen dem gerecht werden, damit sie ihre Leser- bzw. Bürgerschaft weiterhin erreichen“, betonte Gudrun Heute-Bluhm, „Kommunale Selbstverwaltung umfasst den Auftrag, das Zusammenleben der Menschen in den Städten zu fördern. Das geht nicht mit den Kommunikationsmitteln von gestern und vorgestern, das funktioniert nur mit den Mitteln von heute und morgen. Wöchentlich erscheinende Amtsblätter sind deshalb nach unserer Überzeugung keine existenzielle Herausforderung für Tageszeitungen in der heutigen schnellen Medienwelt. Sie erfüllen auch nicht den Informationsanspruch der Bevölkerung. Einige Amtsblätter werden bereits jetzt von den Kommunen in Kooperation mit Zeitungsverlagen herausgegeben. Dort liegen per se keine Konflikte zwischen Stadt und Zeitungen vor. Gemeinsam mit den Zeitungsverlagen sollten wir Formate finden, wie mit digitalen Angeboten und klassischen Printmedien ein attraktives Informationsangebot entwickelt werden kann.“
 
 
 
 

 
 


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