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P 327/2018 Az.: 047.43 / Land und Kommunen müssen an einem Strang ziehen (04.04.2018)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
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Christiane Conzen
 
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Az
047.43 - P 327/2018 · Co
 

04.04.2018

 

Land und Kommunen müssen

an einem Strang ziehen            
 
Stuttgart.  Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung liegt vor: Viele Themen, Vorhaben und Ziele betreffen auch die Länder und die Kommunen. Der Städtetag Baden-Württemberg hat den Vertrag analysiert und die Punkte herausge griffen, die sich insbesondere auf das Verhältnis zwischen Land und Kommunen auswirken.
 
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, kommunaler Wohnungsbau, Ausbau der digitalen Infrastruktur oder ein Bürgerportal – das sind Themen, die sich der Bund auf die Agenda gesetzt hat und die ohne das Mitwirken von Ländern und Kommunen nicht umgesetzt werden können.
 
Da Kommunen und Bund nicht direkt miteinander verhandeln, braucht es das Land, um die Interessen der Kommunen zu vertreten und sie zu unterstützen. Etwa beim geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Städtetag begrüßt die Absicht der Koalitionsparteien, im Anschluss an die Ganztagesbetreuung in der Kita diese Angebote in der Grundschule fortzuführen. Die Mehrzahl der Städte hält aus pädagogischen Gründen den rhythmisierten Unterricht in der Ganztagesschule für den richtigen Weg, nicht die Halbtagesschule mit Betreuung durch die kommunalen Schulträger. „Der Rechtsanspruch darf sich jedenfalls nicht gegen die Kommunen richten – hier sind die Länder in der Pflicht“, erklärte Städtetagspräsident Dieter Salomon die Position der Städte und Gemeinden.
 
 

Neuen Wohnraum schaffen
Der Bedarf nach neuem Wohnraum steigt weiterhin. Im Rahmen der Allianz für Wohnraum hat der Städtetag bereits die Erwartung geäußert, dass die Landesregierung die zusätzlichen Bundesmittel für den Wohnungsbau nicht dazu hernimmt, um eigene Anstrengungen zu reduzieren. Die bisher vorgesehenen 250 Millionen Euro müssen entsprechend erhöht werden. Außerdem sollten die gemeinsamen Bestrebungen, weitere Bauflächen zu gewinne, intensiviert werden. Nur so können die vorgesehenen Mittel auch bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
 
Finanzierung der digitalen Infrastruktur
"Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Telekom und andere große Netzbetreiber nicht die Investitionen der Kommunen entwerten, indem sie allerorts nachträglich Glasfaser verlegen, obwohl sie die zuerst als unwirtschaftlich bewertet haben", so Freiburgs Oberbürgermeister Salomon zur kritischen Sicht der Kommunen auf die Sonderrolle der Telekom, die Städten und Stadtwerken beim Netzausbau die rentablen Teile regelmäßig vor der Nase wegschnappe. Die Landesregierung müsse in Berlin und in Brüssel darauf hinwirken, dass die Aufgreifschwelle für die Förderung auf 100 MBit heraufgesetzt wird - so werden kommunale Breitbandinvestitionen mit und ohne Förderung des Landes sowohl in den Städten als auch auf dem Land ermöglicht.
 
Bürgerportal
Die Bundesregierung plant ein Bürgerportal, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Daten für die verschiedenen Behörden hinterlegen können. In Baden-Württemberg haben Land und Kommunen gemeinsam mit der Datenzentrale ITEOS bereits die Voraussetzungen geschaffen für ein funktionierendes E-Government im Land, so die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg. Sie bitten deshalb nun die Landesregierung, gegen eine unnötige Zentralisierung bei der Umsetzung eines neuen bundesweiten Bürgerportals zu vo tieren und darauf hinzuwirken, dass sich der Bund bei seiner Rolle auf die Festlegung von Standards beschränkt.
 
Luftreinhaltung
Bei der Luftreinhaltung erwarten die Kommunen auch weiterhin die Unterstützung der Landesregierung. Dazu gehört eine effiziente Kontrollmöglichkeit bei Fahrverboten, etwa die Blaue Plakette. Dafür sollte sich die Landesregierung im Bundesrat weiterhin stark machen.
  
 



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