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P 324/2018 Az.: 047.43 / Zumeldung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (27.02.2018)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 324/2018 · Co
 

27.02.2018

 

Der Schwarze Peter wird den Kommunen zugeschoben 
 
 
Stuttgart. Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Fahrverboten für Diesel:
 
„Das Gericht sagt, das Land sei selbst in der Lage, Fahrverbote zu erlassen – das bedeutet für die Städte und Gemeinden, dass sie die Verbote umsetzen müssen.
Eine Kontrolle ist jedoch nahezu unmöglich: Es gibt ja nicht mal den Raum auf der Straße, wo die Autos angehalten werden können. Man weiß auch nicht, wer angehalten und kontrolliert werden soll, denn man sieht es einem Auto ja nicht an, ob es überhaupt ein Diesel ist. Als Ergebnis werden 80 Prozent nicht kontrollwürdige Fahrzeuge rausgewunken werden.
Wir fordern deshalb dringend die Blaue Plakette, um Fahrverbote einigermaßen effizient kontrollieren zu können – wenigstens diese Hilfe brauchen die Kommunen jetzt.
Ansonsten müssen sich der Städtetag und die einzelnen Städte überlegen, welche Möglichkeiten wir haben, dagegen vorzugehen, weil es sonst das Chaos auf den Straßen bedeuten würde.
Das Gericht hat die Verantwortung an das Land abgegeben.
Wenn die Kommunen vom Gesetzgeber keine umsetzbaren Regelungen erhalten, wird die kommunale Selberverwaltung ad absurdum geführt.“
 
 
 



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