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P 320/2018 Az.: 047.43 / Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht (18.01.2018)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 - P 320/2018 · Co
 

18.01.2018

 

Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
 
 
Stuttgart. Die Grundsteuer wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Dazu Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg:
 
„Das Risiko ist groß, dass die aktuelle Regelung als objektiv rechtswidrig eingestuft wird. Wenn dem so sein sollte, hoffen wir, dass den Kommunen eine ausreichend lange Frist zur Umstellung auf eine neue Regelung eingeräumt wird. Die Grundsteuer als wichtige Finanzquelle für die Kommunen muss gesichert werden. Bundesweit macht die Grundsteuer mit nahezu 14 Milliarden Euro rund 5 Prozent der kommunalen Einnahmen aus. Die Kommunen können nichts dafür, dass das ganze Projekt zeitlich so aus dem Ruder gelaufen ist.
 
Idealerweise gibt das BVG-Urteil Hinweise darauf, welche Eckpunkte für eine Gesetzesreform wichtig sind. Wie wird zum Beispiel das sogenannte Bundesratsmodell bewertet? Würde es akzeptiert oder nicht?
 
Ein Modell ohne Nachteile hat es noch nie gegeben, aber das Bundesratsmodell erfüllt viele wichtige Anforderungen. Neben 14 Ländern haben sich auch die Kommunalen Spitzenverbände dafür ausgesprochen.“
 
 
 



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