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P 316/2017 Az.: 047.43 / Zumeldung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Südwesten (14.11.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E
christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-
48
F 0711 22921-42
 
Az
047.43 · Co
 

14.11.2017

 

Zumeldung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Südwesten
 
 
Stuttgart. Zur heutigen Bekanntgabe von Sozialminister Manne Lucha, wie das BTHG im Südwesten umgesetzt werden soll, äußert sich der Städtetag Baden-Württemberg:
 
„Die Zielrichtung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen wir grundsätzlich“, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, „Stadt- und Landkreise sind bereit, neue Träger der neuen Eingliederungshilfe zu werden. Wir erwarten allerdings Mehrkosten durch das BTHG in hoher zweistelliger Millionenhöhe – hier muss das Land seine Städte, Gemeinden und Landkreise in die Lage versetzen, die Folgen des neuen Gesetzes auch finanzieren zu können: Das Land muss die Konnexität auch für die Jahre 2018 und 2019 anerkennen und sämtliche durch das BTHG entstehenden Mehrkosten vollständig ausgleichen.“
 
Die Stadt- und Landkreise seien bereit, in Vorleistung zu gehen und nach einer Revision in 2020 rückwirkend erstattet zu bekommen, so Heute-Bluhm weiter. „Die Politik hat bei den Betroffenen und den sie betreuenden Wohlfahrtsverbänden hohe Erwartungen geweckt. Das BTHG will die Hilfe für Menschen mit Behinderungen auf neue Füße stellen, ihnen mehr Spielraum in der Lebensgestaltung bieten. Wenn die örtlichen Träger nicht in die Lage versetzt werden, die damit verbundenen Mehrkosten zu schultern, scheitert die gute Intention des Gesetzes.“
 
 
Um eine landesweit einheitliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sicherzustellen, solle der Kommunalverband für Jugend und Soziales auch künftig beratend und unterstützend tätig sein können. Sie forderte den Landesgesetzgeber auf, dies im Landesausführungsgesetz festzuschreiben.
 
 



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