Zumeldung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Südwesten
Stuttgart. Zur heutigen Bekanntgabe von Sozialminister Manne Lucha, wie das
BTHG im Südwesten umgesetzt werden soll, äußert sich der
Städtetag Baden-Württemberg:
Die Zielrichtung des Bundesteilhabegesetzes unterstützen wir
grundsätzlich, so Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Stadt- und
Landkreise sind bereit, neue Träger der neuen Eingliederungshilfe zu
werden. Wir erwarten allerdings Mehrkosten durch das BTHG in hoher
zweistelliger Millionenhöhe hier muss das Land seine Städte,
Gemeinden und Landkreise in die Lage versetzen, die Folgen des neuen Gesetzes
auch finanzieren zu können: Das Land muss die Konnexität auch
für die Jahre 2018 und 2019 anerkennen und sämtliche durch das BTHG
entstehenden Mehrkosten vollständig ausgleichen.
Die Stadt- und Landkreise seien bereit, in Vorleistung zu gehen und nach einer
Revision in 2020 rückwirkend erstattet zu bekommen, so Heute-Bluhm weiter.
Die Politik hat bei den Betroffenen und den sie betreuenden
Wohlfahrtsverbänden hohe Erwartungen geweckt. Das BTHG will die Hilfe
für Menschen mit Behinderungen auf neue Füße stellen, ihnen
mehr Spielraum in der Lebensgestaltung bieten. Wenn die örtlichen
Träger nicht in die Lage versetzt werden, die damit verbundenen Mehrkosten
zu schultern, scheitert die gute Intention des Gesetzes.
Um eine landesweit einheitliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
sicherzustellen, solle der Kommunalverband für Jugend und Soziales auch
künftig beratend und unterstützend tätig sein können. Sie
forderte den Landesgesetzgeber auf, dies im Landesausführungsgesetz
festzuschreiben.
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