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P 314/2017 Az.: 047.43 / Das Geld der Städte und Gemeinden (18.09.2017)

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
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Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
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Az
047.43 · Co
 

18.09.2017

 

Land muss Städte und Gemeinden bei wichtigen Zukunftsthemen unterstützen
 
Stuttgart. Der Städtetagspräsident und Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon benannte im Vorfeld der nun anstehenden Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen die Themenbereiche, die den Städten und Gemeinden unter den Nägeln brennen.
 

Digitalisierung der Schulen
Ein drängendes und dringendes Thema für die Kommunen ist die Digitalisierung der Schulen, wie es der Städtetag bereits wiederholt angemahnt hat, zuletzt auch unterstützt von der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände.
 
Salomon hatte dem Land bereits im Mai vorgeschlagen, den kommunalen Schulträgern 2018 und 2019 jeweils 100 Euro pro Schüler als Beitrag zum digitalen Schulausbau zu gewähren. Die Gesamtförderung beliefe sich bei etwa 1,5 Millionen Schülern damit in den beiden Jahren auf jeweils ca. 150 Millionen Euro. „Diese Anschubfinanzierung würde für kraftvolle Dynamik in der Schuldigitalisierung sorgen – und dies ganz unabhängig von den Unsicherheiten und Unwägbarkeiten einer in Aussicht stehenden Bundesförderung, die frühestens in ein bis zwei Jahren zu erwarten ist. Wir müssen jetzt starten und dürfen nicht weitere Zeit ungenutzt verstreichen lassen“, so Salomon. Nur so wird das Land seinem eigenen Anspruch auf eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung gerecht.
 
Der Städtetag hält eine pauschale Anschubfinanzierung des Landes für sinnvoll, um zu vermeiden, dass sie möglicherweise mit den Voraussetzungen für ein etwaiges Bundesprogramm oder mit dem Sanierungsprogramm kollidiert.
 
Pakt für gute Bildung und Betreuung
 
Mit der Förderung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren hatte die Vorgängerregierung ein flexibles und gerechtes System geschaffen. Dieses sollte als Vorbild dienen für die dringend erforderliche Reform der Förderung für Kinder über drei Jahren. Diese geht bisher von sinkenden Kinderzahlen aus und führt zu einem überproportional steigenden Anteil der Kommunen an dieser gemeinschaftlichen Aufgabe frühkindlicher Bildung. Die Kommunen können nicht allein die Last steigender Kinderzahlen tragen.
 
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
2019 laufen die Bundesmittel aus, mit denen kommunale Verkehrsprojekte nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Die Kommunen fordern das Land auf, dieses fehlende Geld zu ersetzen: Von den zusätzlichen Mitteln, die der Bund dem Land mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zur Verfügung stellt, muss das Land den Kommunen einen Teil weiterleiten, aber auch weitere Mittel des Landes brauche man, um die Lücke zu schließen.
 
Die jetzige Finanzierung läuft nur noch zwei Jahre, die Frage einer Nachfolgeregelung muss also zügig geklärt werden. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Fahrverbote und die Luftreinhaltung drängt die Zeit. „Wir müssen jetzt darüber reden und rechtzeitig eine gemeinsame Lösung finden – schließlich wissen wir alle, dass mit Blick auf die Luftreinhaltung in unseren Städten etwas passieren muss“, so Städtetagspräsident Salomon, „für kommunale Verkehrsprojekte brauchen wir Planungs- und Finanzierungssicherheit über 2019 hinaus und eine standortgerechte, gleichwertige Ausstattung mit Gemeindeverkehrsfinanzierungsmitteln.“
 
Salomons Fazit: „Wenn man die Verkehrsinfrastruktur mit Hochgeschwindigkeit ausbauen will, dann braucht man dafür finanzielle Mittel – genau wie bei der Digitalisierung. Es ist bei beiden Themen – Digitalisierung der Schulen und Verkehrsfinanzierung – unbestritten, dass die kommunale Seite einen hohen Eigenanteil hat, aber sie kann es nicht alleine finanzieren.“
 
 
Nein zu Flächenpauschale und Demografiefaktor
Eine klare Position bezog der Städtetag außerdem zu möglichen Sonderfaktoren, über die die Verteilung des kommunalen Geldes beeinflusst werden könnte. Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU einen Flächenzuschlag oder einen Demografiebonus für Kommunen im ländlichen Raum angedacht: „Wir sind froh über die Signale, dass man sich seitens der Regierungsfraktionen die Zeit nehmen will, dazu eine politische Debatte entlang der Inhalte zu führen“, sagte Präsident Salomon, „denn wir sind davon überzeugt, dass keins dieser Instrumente hilft, den ländlichen Raum wirklich zu fördern.“
 
Um die wirklichen Förderbedarfe und -möglichkeiten für den ländlichen Raum klar benennen zu können, hat der Städtetag eine Arbeitsgruppe „Zentralität im Ländlichen Raum“ ins Leben gerufen.
 
Grundsätzliche Tendenzen des Landes, mehr Geld über Förderprogramme des Kommunalen Investitionsfonds zu verteilen, sieht der Städtetag kritisch. „Die Städte und Gemeinden gehen sehr verantwortlich mit ihrem Geld um, deshalb plädieren wir für eine freiere Hand statt mehr goldene Zügel durch Förderprogramme.“ sagte Städtetagspräsident Salomon vor Vertreterinnen und Vertretern der Presse.
 
Wesentliche Teile der vom Land verausgabten Fördermittel speisen sich ausschließlich aus der kommunalen Finanzmasse. So sind Schulbauförderung und Krankenhausförderung ebenso wie Städtebauförderung und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum letztlich kommunale Förderprogramme, über die das Land verfügt. Zusätzliche Aufgaben der Kommunen können nicht durch Umverteilung finanziert werden, sondern nur durch entsprechende Erhöhung der Landesanteile. 
 



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