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P 312/2017 Az.: 042.33 / Digitalisierung der Schulen - Schulanfang 2017 (05.09.2017)

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Az 042.33 - P 312/2017 · Co
 

05.09.2017

 

Digitalisierung der Schulen: Städte warten auf Finanzierungszusage des Landes
 
Stuttgart. Der Städtetag Baden-Württemberg ruft die Landesregierung zum neuen Schuljahr auf, bei der Digitalisierung der Schulen endlich einen Schritt voran zu kommen und die Finanzierungsfrage zu klären.
 
Städtetagspräsident Oberbürgermeister Dieter Salomon mahnt das Land anlässlich des Schuljahresbeginns dringend, sich mit den Kommunen rasch auf eine Finanzierung der Schuldigitalisierung zu verständigen. Im Juli 2016 hatten sich das Kultusministerium und die Kommunalen Landesverbände auf neue „Multimediaempfehlungen für Schulen“ verständigt. Diese sind auf den seit 2016 in den Bildungsplänen des Landes vorgegebenen Schulunterricht mit modernen Medien zugeschnitten und sehen daher die Vollvernetzung der Schulgebäude sowie mediale Grundausstattung in den Klassenräumen vor. Dafür sind nach Städtetagsberechnung (Anlage) in den nächsten Jahren rund 1,8 Milliarden Euro erforderlich.
 
„Die Städte sind sich der Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft und Gesellschaft bewusst und bereit, sich zu engagieren, sie können die hohen Kosten aber nicht alleine tragen. Sie benötigen dafür die Unterstützung des Landes, w enn sie gleichzeitig und in hohem Tempo die Schulen umrüsten müssen “, so Salomon weiter.
 
Hinweisen von Landesseite, es werde eine „Digitale Bildungsplattform“ für Schulen einrichten, entgegnet der Städtetagspräsident: „Diese Plattform ist wichtig. Es muss aber dafür gesorgt werden, dass sie durch Lehrkräfte und Schüler genutzt werden kann. Digitale Bildung muss an der Wurzel beginnen – also in den Schulen.“
 
Um bei der ungeklärten Finanzierungsfrage voranzukommen, hatte der Städtetagspräsident dem Ministerpräsidenten im Frühjahr schülerbezogene Förderpauschalen des Landes vorgeschlagen. Konkret: Die kommunalen Schulträger sollten 2018 und 2019 jeweils 100 Euro pro Schüler als Beitrag zum digitalen Schulausbau bekommen.
 
 
 
 
 

Anlage
 
Hinweis: Hintergrundinformationen und Berechnungen sind als Anlage angefügt:
 
Hintergrund und Berechnungen
 
•   Das Land hat seit mehr als zehn Jahren keine Gesamterhebung zur Medienausstattung der Schulen mehr durchgeführt. Der Städtetag mahnt daher eine neue Erhebung an. Der Finanzbedarf für die Umsetzung der Multimedia-Empfehlungen vom Juli 2016 kann somit nur näherungsweise ermittelt werden.

•   Das Leitbild der Multimedia-Empfehlungen 2002 sind Computerräume in den Schulen, ggf. ergänzt um einzelne „Medienecken“. Die neuen Empfehlungen 2016 beruhen auf den neuen Bildungsplänen 2016. Sie setzen demgemäß neben Computerräumen die Vollvernetzung und Vollausstattung der Schulen voraus.

•   Das erfordert die leistungsfähige Breitbandanbindung der Schulen plus WLAN und moderne Präsentationstechnik in allen Unterrichtsräumen.
Basisausstattung: Für Unterrichtsräume 3 Computer, ferner bei weiterführenden Schularten ein Klassensatz (30) mobile Geräte pro Schule. Zusätzlich 1 Computer pro 10 Lehrkräfte. Kontinuierliche Erhöhung dieser Zahlen. Moderne Medien und leistungsfähiger pädagogischer Support v. a. durch Landesmedienzentrum (von Kommunen mitfinanziert), zudem technischer Support.

Ein Computerraum mit jeweils 30 multimedial ausgestatteten Plätzen soll beibehalten werden. Bei großen Schulen sollte ein zweiter Computerraum vorhanden sein.

Berufliche Schulen haben besondere Anforderungen, die hier unberücksichtigt bleiben, weil in den Multimediaempfehlungen nicht spezifiziert bzw. derzeit in Erprobung (Tablet-Projekte). Sie verursachen bei den Schulträgern gleichwohl natürlich erhebliche Kosten.

•   An den öffentlichen Schulen des Landes gibt es laut Statistischem Landesamt ca. 60.000 Klassen. Neben den Räumen für diese Klassen dürften mindestens 10.000 Fach- und Lehrerräume auszustatten sein, ergänzend ggf. auch andere Räume.
•   Die Breitbandanbindung einer Schule hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Angaben einer mittelgroßen Stadt mit städtischen und ländlichen Gebieten: ca. 90.000 Euro. Städte können die Landesförderung für Breitbandanbindung kaum nutzen. Sie ist nicht auf Verdichtungsräume zugeschnitten.
•   Pro Unterrichtsraum fallen ca. 18.000 Euro an, davon
- für ein leistungsfähiges WLAN einschl. baulicher
Maßnahmen und Komponenten ca. 10.000 Euro,
- für Präsentationstechnik, Computer und Mobiliar
ca. 8.000 EUR.

•   Ein Klassensatz (30) mobiler Endgeräte plus Zubehör und Gerätekonfiguration kostet ca. 30.000 Euro.

•   13.000 Geräte sind für Lehrkräfte erforderlich (ca. 130.000, Ausstattungsschlüssel 1:10)

•   Der Support pro Gerät bewegt sich bei 100 Euro/Jahr.
Gerätezahl:
- 70.000 Räume x (mind.) 3 Geräte = 210.000
- 4.500 Schulen x mobiler Klassensatz (30) = 13.500
- 4.500 Schulen x 1 Computerraum (30) = 13.500
- Lehrkräfteausstattung = 13.000

•   Folgende landesweite Kostenhochrechnung ergibt sich hieraus (nur Basisausstattung):
- Breitbandanbindung:
4.500 Schulen x 90.000 Euro = 405 Millionen Euro
- Unterrichtsräume:
70.000 Räume x 18.000 Euro = 1.260 Millionen Euro
- Klassensatz mobiler Endgeräte1 :
2.000 Schulen x 30.000 Euro = 60 Millionen Euro
- Support für Basisausstattung (jährlich):
250.000 Geräte x 100 Euro x 3 Jahre Laufzeit
= 75 Millionen Euro

è  Erstbedarf gesamt: 1,8 Milliarden Euro
Dabei zu beachten: Kurze Abschreibungszeiten der Geräte, kontinuierlicher Ausbau gefordert. Falls das Bundesförderprogramm („5-Wanka-Milliarden“) 2018 kommt, kann das Land auf ca. 650 Mio. Euro hoffen. Diese Mittel werden ggf. also nur etwa ein Drittel der Basisausstattung decken. 
 
 

 
 

Betrifft nur weiterführende Schulen.
 

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